RS OGH 1979/10/24 10Os145/79, 11Os60/03

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Veröffentlicht am 24.10.1979
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Norm

StGB §169 Abs2

Rechtssatz

Die Gefahr für das Eigentum eines Dritten im großen Ausmaß ist objektiv zu beurteilen und verlangt eine Beeinträchtigung von sehr erheblichen Ausmaß.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0094994

Dokumentnummer

JJR_19791024_OGH0002_0100OS00145_7900000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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