Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Dr. Edmund F***** der Verbrechen des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB (A), der Untreue als Bestimmungstäter nach §§ 12 zweiter Fall, 153 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB (B) und der Veruntreuung nach § 133 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB (C), des Vergehens der fahrlässigen Krida nach §§ 159 Abs 1 Z 2, 161 Abs 1 StGB aF (D) sowie des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung als Bestimmungstäter nach §§ 11 zweiter Fall, 33 Ab... mehr lesen...
Gründe: Zur Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Franz G*****: Die Nichtigkeitsbeschwerde dieses Angeklagten - soweit sie nicht bereits in nichtöffentlicher Sitzung erledigt wurde (14 Os 107/99-26) - richtet sich gegen die unter BB angeführten Schuldspruchpunkte wegen der Verbrechen des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z l, Abs 3, 148 zweiter Fall, 12 zweiter Fall (ergänze:) und 15 StGB (BB/I/1/a,b, 2/a,b,c), des Verb... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes Leoben vom 23.Jänner 1997, GZ 11 E Vr 964/96-11, wurden Günter S***** und Bernhard F***** des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs 1, Abs 2 und Abs 4 dritter Fall StGB schuldig erkannt, weil sie am 7.September 1996 in Trofaiach dadurch, daß sie mehrere vom mitverurteilten Jugendlichen Christian F***** durch Diebstahl durch Einbruch erbeutete Flaschen Bier im Wissen um deren Herkunft konsumierten, Sachen, die ein anderer durch eine aus e... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Jugendgerichtes Graz vom 15.Februar 1989, GZ 1 U 217/88-9, wurde der am 9.Juli 1971 geborene Jugendliche Franz B*** des Vergehens der Sachbeschädigung als Beteiligter nach den §§ 12 (dritter Fall), 125 StGB und des Vergehens der Unterschlagung nach dem § 134 Abs. 1 StGB schuldig erkannt; der Ausspruch der Strafe wurde gemäß dem § 13 Abs. 1 JGG für eine Probezeit von drei Jahren vorbehalten. Nach den dem Schuldspruch wegen der §§ 12, 125 StGB zugrundelieg... mehr lesen...
Norm: StGB §125StGB §166 Abs2
Rechtssatz: Unter dem Begriff "Vorteil" im § 166 Abs 2 StGB ist nicht nur ein materieller Vermögenszuwachs, sondern auch eine bloß ideelle Interessensbefriedigung zu verstehen. Entscheidungstexte 11 Os 101/89 Entscheidungstext OGH 05.09.1989 11 Os 101/89 11 Os 112/09v Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 21jährige Thomas L*** des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 Z 2, Abs. 2 und 3 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er - zusammengefaßt wiedergegeben - im November 1985 in Wien von mehreren Personen Uhren und Schmuckstücke im Gesamtwert von mindestens 54.000 S gekauft, wobei ihm bekannt war, daß diese Sachen aus einem Einbruchsdiebstahl stammten. Rechtliche Beurteilung Die vom Angeklagten dagegen aus den ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem im
Spruch: bezeichneten Urteil wurde die am 5.Juli 1965 geborene Anna S*** (nunmehr verehelichte P***) des Vergehens des schweren Betruges nach §§ 12 (dritter Fall), 146, 147 Abs. 1 Z 1, Abs. 2 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Darnach hat sie im November und Dezember 1984 zur Ausführung der von Karl Michael B*** verübten strafbaren Handlung - und zwar der mit Bereicherungsvorsatz verübten Verleitung von Angestellten der C***-B*** durch Tä... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 8.September 1954 geborene Anton A a) des Verbrechens der Hehlerei nach dem § 164 Abs. 1 Z 1 und 2 und Abs. 3 StGB (unter Zitierung auch des Abs. 2 der vorgenannten Gesetzesstelle) und b) des Vergehens der Veruntreuung nach dem § 133 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Ihm liegt nach dem Inhalt dieser Schuldsprüche zur Last, in der Zeit ab Mai 1974 und im Jahr 1975 in Wels und Lambach a) Brunhilde C, die Bargeld im Betrag von (weit) über 10... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Maurergeselle Johann A des Verbrechens des versuchten Diebstahls durch Einbruch nach §§ 15, 127 Abs. 1, Abs. 2 Z. 1, 129 Z. 1 StGB. schuldig erkannt, weil er am 28.März 1979 in Linz in Gesellschaft des (abgesondert verfolgten) Beteiligten Ernst B, eines 16-jährigen Jugendlichen, dessen Vater, dem Ernst B senior, Zigaretten und Bargeld durch Einsteigen in ein Gebäude mit dem Vorsatz wegzunehmen trachtete, sich durch die Sachzueignung unr... mehr lesen...
Norm: StGB §166 Abs2
Rechtssatz: Die Privilegierung des § 166 Abs 2 StGB kommt dem außenstehenden Mittäter, der auch nur einen geringen Teil der Diebsbeute (hier: zumindest einige Zigaretten) für sich genommen hat, nicht zugute. Entscheidungstexte 13 Os 12/80 Entscheidungstext OGH 24.01.1980 13 Os 12/80 European Case Law Identif... mehr lesen...
Norm: StGB §164 Abs3StGB §166 Abs2
Rechtssatz: Privilegien des Vortäters nützen dem Hehler nicht. Entscheidungstexte 10 Os 144/76 Entscheidungstext OGH 02.03.1977 10 Os 144/76 Veröff: SSt 48/11 = EvBl 1977/212 S 465 = JBl 1977,499 (mit Anmerkung von Liebscher) 11 Os 146/80 Entscheidungstext OGH 19.11.1980 11 Os 146/80 ... mehr lesen...
Norm: StGB §166 Abs2
Rechtssatz: Die Privilegierung stellt ausschließlich auf einen Vorteil des zum Verletzten in einem nahen Angehörigenverhältnis stehenden Beteiligten ab und umfasst somit die unrechtmäßige Bereicherung eines Dritten nicht. Entscheidungstexte 10 Os 25/76 Entscheidungstext OGH 03.11.1976 10 Os 25/76 Veröff: SSt 47/64 11 Os ... mehr lesen...
Norm: StGB §166 Abs2
Rechtssatz: Keine Anwendung des § 166 Abs 2 StGB, wenn bei Begehung der Tat von vornherein klar ist, daß das widerrechtlich entzogene Gut nicht zur Gänze in den Händen des nach § 166 Abs 1 StGB Privilegierten verbleiben, sondern auch Dritten, ob sie nun an der Tat selbst beteiligt sind oder nicht, zukommen soll. Entscheidungstexte 10 Os 25/76 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: StGB §164StGB §166 Abs2
Rechtssatz: Wer die Hehlerei bezüglich einer Sache begeht, die ein nach § 166 Abs 1 StGB privilegierter Täter erlangt hat, haftet stets nach § 164 StGB, weil die Hehlerei als selbständiges Delikt keine Beteiligung an der (privilegierten) Vortat ist. Entscheidungstexte 10 Os 25/76 Entscheidungstext OGH 03.11.1976 10 Os 25/76 Veröff: SSt 47/64 = Ev... mehr lesen...
Norm: StGB §164StGB §166 Abs2
Rechtssatz: Die Hehlerei eines extraneus ist nur dann privilegiert, wenn er sich an einer bloß zum Vorteil eines privilegierten Hehlers begangenen Tat beteiligt. Entscheidungstexte 10 Os 25/76 Entscheidungstext OGH 03.11.1976 10 Os 25/76 Veröff: SSt 47/64 = EvBl 1977/183 S 403 European Case Law Ident... mehr lesen...
Norm: StGB §14 AStGB §166 Abs2
Rechtssatz: Die spezielle Regelung des § 166 Abs 2 StGB macht die für Sonderdelikte vorgesehenen Prüfung nach § 14 StGB entbehrlich. Entscheidungstexte 10 Os 25/76 Entscheidungstext OGH 03.11.1976 10 Os 25/76 Veröff: SSt 47/64 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0089724 ... mehr lesen...