Norm
StGB §166 Abs2Rechtssatz
Die Privilegierung stellt ausschließlich auf einen Vorteil des zum Verletzten in einem nahen Angehörigenverhältnis stehenden Beteiligten ab und umfasst somit die unrechtmäßige Bereicherung eines Dritten nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0095029Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.03.2014