Norm
StGB §125Rechtssatz
Unter dem Begriff "Vorteil" im § 166 Abs 2 StGB ist nicht nur ein materieller Vermögenszuwachs, sondern auch eine bloß ideelle Interessensbefriedigung zu verstehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0093247Zuletzt aktualisiert am
30.10.2009