Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht50/01 Gewerbeordnung
Norm: FinStrG §13;FinStrG §33 Abs1;GewO 1994 §26 Abs1;GewO 1994 §39 Abs1;StGB §12;StGB §125;StGB §126 Abs2;StGB §146;StGB §147 Abs1 Z1;StGB §147 Abs3;StGB §148;StGB §15;
Rechtssatz: Was die Würdigung der Persönlichkeit des Beschwerdeführers anlangt, so kann im Hinblick auf den Zeitraum, während dessen der Beschwerdeführe... mehr lesen...
Der Landeshauptmann von Wien entzog dem Beschwerdeführer mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 11. Jänner 1999 gemäß § 24 Abs. 1 Z. 1 FSG 1997 die am 21. November 1995 für die Klasse B erteilte Lenkberechtigung und verfügte gemäß § 25 Abs. 3 FSG 1997, dass dem Beschwerdeführer (beginnend am 16. September 1998 und endend am 16. September 1999) für die Dauer von 12 Monaten, und zwar ohne Einrechnung von Haftzeiten, keine neue Lenkberechtigung erteilt werden dürfte. In der Begr... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §7 Abs2;FSG 1997 §7 Abs4;KFG 1967 §66 Abs2 impl;StGB §146;StGB §147 Abs1 Z1;StGB §147 Abs2;StGB §148;
Rechtssatz: Ob das jeweilige Delikt tatsächlich unter Verwendung eines Kraftfahrzeuges begangen wurde, ist nicht maßgeblich. Wesentlich ist vielmehr, ob die Begehung derartiger Delikte durch die Verwendung von Kraftfahrzeugen ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 entzogen und gemäß dem Abs. 2 dieser Gesetzesstelle ausgesprochen, daß dem Beschwerdeführer bis einschließlich 1. Oktober 1994 keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe; allfällige Haftzeiten seien in diese mit 1. April 1993 (dem Tag der Zustellung des erstinstanzlichen Entziehungsbescheides) beginnende Frist ni... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1 litb;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;StGB §127;StGB §128 Abs1 Z4;StGB §129 Z1;StGB §146;StGB §147 Abs1 Z1;StGB §229 Abs1;
Rechtssatz: Fallen dem Lenkerberechtigten zwei Einbruchsdiebstähle (darunter die Wegnahme eines KFZ mittels eines widerrechtlich erlangten Schlüssels), Urkundenbetrug und Urkundenunterdrückung zur Last, bestehen keine... mehr lesen...