RS Vwgh 2001/4/24 99/11/0197

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Veröffentlicht am 24.04.2001
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
90/02 Führerscheingesetz
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

FSG 1997 §7 Abs2;
FSG 1997 §7 Abs4;
KFG 1967 §66 Abs2 impl;
StGB §146;
StGB §147 Abs1 Z1;
StGB §147 Abs2;
StGB §148;

Rechtssatz

Ob das jeweilige Delikt tatsächlich unter Verwendung eines Kraftfahrzeuges begangen wurde, ist nicht maßgeblich. Wesentlich ist vielmehr, ob die Begehung derartiger Delikte durch die Verwendung von Kraftfahrzeugen typischerweise erleichtert wird (Hinweis E 1996/10/29, 94/11/0136), was bei Versicherungsbetrügereien der im gegenüber dem Beschwerdeführer gefällten Strafurteil wiedergegebenen Art der Fall ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999110197.X02

Im RIS seit

06.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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