RS Vwgh 1995/11/14 93/11/0197

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Veröffentlicht am 14.11.1995
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs1 litb;
KFG 1967 §66 Abs3;
KFG 1967 §73 Abs2;
StGB §127;
StGB §128 Abs1 Z4;
StGB §129 Z1;
StGB §146;
StGB §147 Abs1 Z1;
StGB §229 Abs1;

Rechtssatz

Fallen dem Lenkerberechtigten zwei Einbruchsdiebstähle (darunter die Wegnahme eines KFZ mittels eines widerrechtlich erlangten Schlüssels), Urkundenbetrug und Urkundenunterdrückung zur Last, bestehen keine Bedenken gegen die Annahme, die Verkehrszuverlässigkeit des Lenkerberechtigten werde nicht vor Ablauf von 18 Monaten und einem Tag wiederhergestellt sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993110197.X03

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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