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24/01 StrafgesetzbuchNorm
KFG 1967 §66 Abs1 litb;Rechtssatz
Fallen dem Lenkerberechtigten zwei Einbruchsdiebstähle (darunter die Wegnahme eines KFZ mittels eines widerrechtlich erlangten Schlüssels), Urkundenbetrug und Urkundenunterdrückung zur Last, bestehen keine Bedenken gegen die Annahme, die Verkehrszuverlässigkeit des Lenkerberechtigten werde nicht vor Ablauf von 18 Monaten und einem Tag wiederhergestellt sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993110197.X03Im RIS seit
19.03.2001