Gründe: Mit dem angefochtenen, auch Schuldsprüche anderer Angeklagter und rechtskräftige Freisprüche der Angeklagten Wolfgang Mü***** (zur Gänze) sowie Johann S***** und eines anderen Angeklagten (je in Ansehung eines Teils der Anklagevorwürfe) enthaltenden Urteil wurden folgende Angeklagte nachstehender strafbarer Handlungen schuldig erkannt: Ing. Karl P***** zu I.A., I.B., I.C. und (richtig:) II.A. des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen schweren B... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Walter R*** und Franz G*** - letzterer als Bestimmungs- und teils auch als Beitragstäter im Sinn des zweiten und dritten Falls des § 12 StGB - der Verbrechen des schweren Diebstahls nach den §§ 127 Abs 1 und Abs 2 Z 3, 128 Abs 2 StGB, des schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 3 StGB sowie der Veruntreuung nach dem § 133 Abs 1 und Abs 2, zweiter Fall, StGB schuldig erkannt. Darnach führte der vom Angeklagten Franz G*** j... mehr lesen...
Gründe: Mit dem (auch einen Teilfreispruch enthaltenden) angefochtenen Urteil wurde Alfred S*** (1.) des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB und (2.) des Vergehens nach § 114 ASVG schuldig erkannt. Darnach hat er in Linz (zu 1.) in der Zeit vom 21.März bis zum 17.Juni 1983 mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten des Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, Friedrich K*** als Filialleiter der R*** & Co GesmbH durch Täuschung über die Tatsache "seiner ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden: der Jugendliche Michael A des Vergehens der gewerbsmäßigen gleichgeschlechtlichen Unzucht nach § 210 StGB., die Erwachsenen Jakob C und Thomas B (dieser als Gehilfe) des Verbrechens der gleichgeschlechtlichen Unzucht mit Jugendlichen nach § 209 StGB., B auch (als Anstifter) des Vergehens der gewerbsmäßigen gleichgeschlechtlichen Unzucht nach § 210 StGB. schuldig erkannt. A und B bekämpfen die sie betreffenden Schuldsprüche mit Nichtigkeit... mehr lesen...
Norm: StGB §12 BbStGB §14 Abs2StGB §70StGB §210
Rechtssatz: Die bei den Tatbeständen des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs grundsätzlich mögliche Täterschaftsform der Anstiftung ist bei der gewerbsmäßigen gleichgeschlechtlichen Unzucht (§ 210 StGB) weder begrifflich noch dem Gesetzeswortlaut zufolge ausgeschlossen, sofern nur die Schuld (§ 14 Abs 2 StGB) des Anstifters sich auf die Gewerbsmäßigkeit erstreckt. Entscheidun... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 3.1938 geborene Hausfrau Gertrude A des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs. 1 StGB, der Vergehen der Begünstigung eines Gläubigers nach § 158 Abs. 1 StGB und der Veruntreuung nach § 133 Abs. 1 und 2, erster Fall, StGB sowie des Vergehens nach § 114 ASVG schuldig erkannt. Ihr liegt zur Last, als geschäftsführende Gesellschafterin der Bauunternehmung B GesmbH in Thörl I. am 8.1.1979 einen Bestandteil ihres Vermögens, n... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 27. Juli 1955 geborene, zuletzt beschäftigungslose Reinhard Anton A - neben unbekämpft gebliebenen Schuldsprüchen wegen des Verbrechens der Verleumdung nach § 297 Abs. 1 StGB und des Vergehens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 1 Z 1, Abs. 2 StGB - des Vergehens des Diebstahls nach § 127 Abs. 1, Abs. 2 Z 3 StGB schuldig erkannt. Den zu diesem Schuldspruch getroffenen Feststellungen des Erstgerichtes zufolge hat er am 12. Jun... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 17. April 1925 geborene Künstler (Magier) Karl A des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Hinterziehung von Eingangsabgaben nach den § 35 Abs. 2 und 38 Abs. 1 lit. a FinStrG schuldig erkannt, weil er durch Abgabe unrichtiger Zollerklärungen anläßlich der Einfuhr von eingangsabgabenpflichtigen Waren von der BRD nach Österreich vorsätzlich und gewerbsmäßig bewirkt hat, daß 1. am 29. Mai 1969 in Schärding infolge Vorlage ... mehr lesen...
Norm: StGB §14 Abs2 CStGB §127 Abs2 Z3 D3StGB §313
Rechtssatz: Die "Ausnützung einer Gelegenheit" sowohl im § 127 Abs 2 Z 3 StGB als auch im § 313 StGB betrifft ausschließlich die Schuld (§ 14 Abs 2 StGB). Sohin können die Bestimmungen im Hinblick auf § 13 StGB auf Beteiligte, auf welche die Voraussetzungen dieser Gesetzesstellen nicht zutreffen, nicht angewendet werden. Entscheidungstexte 13 ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §38 litaStGB §14 Abs2StGB §70WuchG §4 Z1
Rechtssatz: Gewerbsmäßig handelt, wer sich aus der wiederholten Verübung eine wenn auch nicht dauernde oder regelmäßige, aber doch zumindest eine gewisse Zeit hindurch fließende, allenfalls nur zusätzliche Einnahmsquelle verschaffen will. - Gewerbsmäßigkeit verantwortet auch, wem zwar gewerbsmäßige Absicht fehlt, wer sich aber an der gewerbsmäßigen Tat anderer in Kenntnis dieses Merkmals be... mehr lesen...