Norm: StGB §28 BbStGB §125StGB §201
Rechtssatz: Die Beschädigung des Funkgerätes und das Wegwerfen des Zündschlüssels werden nicht durch das Verbrechen der (in einem Taxi verübten) Notzucht konsumiert. Entscheidungstexte 12 Os 70/77 Entscheidungstext OGH 23.06.1977 12 Os 70/77 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH00... mehr lesen...
Norm: StGB §125StGB §129StGB §167
Rechtssatz: Tätige Reue beim Einbruchsdiebstahl läßt die Strafbarkeit der durch den EB konsumierten Sachbeschädigung nicht aufleben. Entscheidungstexte 12 Os 26/76 Entscheidungstext OGH 05.04.1976 12 Os 26/76 Veröff: SSt 47/20 = EvBl 1976/268 S 613 12 Os 180/79 Entscheidungstext OGH 24.01.... mehr lesen...
Norm: StGB §6 GStGB §125StGB §126 Abs1 Z7
Rechtssatz: Schadensvorstellungen und Wertvorstellungen: Die im § 6 StGB umschriebenen Bewußtseinsformen der Fahrlässigkeit schließen es geradezu aus, die strafrechtliche Zurechenbarkeit des bewirkten Schadens an bestimmte Wertvorstellungen oder Schadensvorstellungen des Täters zu binden (vgl SSt XLI/65 = EvBl 1971/202 für den bedingten Vorsatz). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §28 BaStGB §125StGB §127 FStGB §129 Z1StGB §129 Z2StGB §129 Z3
Rechtssatz: Diebstahl und Sachbeschädigung können konkurrieren, falls der Täter anläßlich der Ausführung einer Diebstahlstat (nicht gestohlene) Gegenstände vorsätzlich zerstört, beschädigt, verunstaltet oder unbrauchbar macht, dies jedoch nur dann, wenn die Sachbeschädigung nicht schon - wie im § 129 Z 1 - 3 StGB - als natürliche Begleiterscheinung des Diebstahls in der g... mehr lesen...
Norm: StGB §125StGB §135 Abs1
Rechtssatz: Wer einem anderen eine fremde bewegliche Sache aus dessen Gewahrsam im Sinne des § 125 Abs 1 StGB dauernd entzogen hat, verantwortet in der Regel der Fälle bei nachträglicher Sachbeschädigung nicht auch noch das Vergehen der Sachbeschädigung nach dem § 125 StGB. Entscheidungstexte 12 Os 173/75 Entscheidungstext OGH 26.01.1976 12 Os 173/75 Ver... mehr lesen...
Norm: StGB §125StGB §167
Rechtssatz: Der Strafaufhebungsgrund der tätigen Reue gilt für das Verfahren nach § 85 lit a StG ebensowenig wie für die korrespondierende Übertragung nach § 486 StG; daran, daß bei einer vorsätzlichen Sachbeschädigung eine Schadensgutmachung von der Strafe nicht befreit, wird sich auch nach Inkrafttreten des StGB nichts ändern. Entscheidungstexte 11 Os 79/74 ... mehr lesen...
Norm: StGB §75 EStGB §125
Rechtssatz: Die Vernichtung der Kleidungsstücke und sonstiger Habseligkeiten des Ermordeten, um die auf dieses Verbrechen hinweisenden Spuren zu verwischen, wird durch den Mord nicht konsumiert, sondern ist nach § 468 bzw § 85 lit a StG (nunmehr § 125 StGB) strafbar. Entscheidungstexte 10 Os 93/69 Entscheidungstext OGH 07.10.1969 10 Os 93/69 Veröff: ... mehr lesen...
Norm: StGB §9StGB §125
Rechtssatz: Der Täter muß sich der Widerrechtlichkeit seiner Handlungsweise bewußt sein, um nach § 85 StG (nunmehr § 125 StGB) straffällig zu sein. Ein Irrtum des Täters über seine Befugnisse, zur Selbsthilfe zu greifen, ist ein Tatirrtum. Entscheidungstexte 4 Os 206/24 Entscheidungstext OGH 06.06.1924 4 Os 206/24 Veröff: SSt 4/62 ... mehr lesen...