Norm: BTVG §7 BTVG §14 BTVG § 7 heute BTVG § 7 gültig ab 01.07.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 56/2008 BTVG § 7 gültig von 01.01.1997 bis 30.06.2008 BTVG § 14 heute ... mehr lesen...
Norm: BTVG §14
Rechtssatz: Eine gegen das BTVG verstoßende Zahlung iSd § 14 Abs 1 BTVG liegt insbesondere dann vor, wenn sie ohne ausreichende Sicherheit (§ 7 Abs 4 BTVG) oder verfrüht entgegen dem Ratenplan geleistet wurde. Entscheidungstexte 8 Ob 121/18d Entscheidungstext OGH 24.10.2018 8 Ob 121/18d 5 Ob 7/21x Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: BTVG §14
Rechtssatz: Der Erwerber kann zwar das Kapital nicht mehr zurückverlangen, wenn die Fälligkeit inzwischen eingetreten ist, dann aber noch immer die bis zum Zeitpunkt der Fälligkeit aufgelaufenen Zinsen. Entscheidungstexte 3 Ob 123/13d Entscheidungstext OGH 29.10.2013 3 Ob 123/13d Veröff: SZ 2013/104 6 Ob 173/18m Entschei... mehr lesen...
Norm: BTVG §10 Abs1BTVG §13 Abs2BTVG §14
Rechtssatz: Sinn und Zweck der „Ratenplanmethode" im Sinn des § 10 BTVG ist es, eine Entsprechung zwischen den Zahlungen des Erwerbers und der Erhöhung des Wertes der Liegenschaft bzw seines Liegenschaftsanteils durch die zwischenzeitig erbrachten Bauleistungen zu gewährleisten. Dieser Zweck wird nicht dadurch vereitelt, dass die Zahlungen vertraglich nicht als „Ratenplanzahlungen" bezeichnet werden. Wes... mehr lesen...