Norm
BTVG §14Rechtssatz
Eine gegen das BTVG verstoßende Zahlung iSd § 14 Abs 1 BTVG liegt insbesondere dann vor, wenn sie ohne ausreichende Sicherheit (§ 7 Abs 4 BTVG) oder verfrüht entgegen dem Ratenplan geleistet wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132450Im RIS seit
08.03.2019Zuletzt aktualisiert am
25.05.2021