Der Bürgermeister der mitbeteiligten Marktgemeinde hat mit Datum vom 24. Juni 1997 einen an den Beschwerdeführer gerichteten Bescheid mit folgendem Spruch: erlassen: "Sie führen am Wohnhaus N, Bauarbeiten (Aufbau eines neuen Dachstuhles usw.) durch, ohne im Besitz einer entsprechenden Baubewilligung zu sein. Aus diesem Grund sind die Bauarbeiten gem. § 16 BauPolG., LGBl. 117/1993 in ggw. Fassung, unverzüglich einzustellen und die bauliche Anlage (Neubau) zu entfernen und den ... mehr lesen...
Index: L37155 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragSalzburgL81705 Baulärm Umgebungslärm SalzburgL82000 BauordnungL82005 Bauordnung SalzburgL82305 Abwasser Kanalisation Salzburg
Norm: BauPolG Slbg 1973 §2 Abs1 litd;BauPolG Slbg 1973 §2 Abs1 Z4 idF 1997/039;BauRallg;BauTG Slbg 1976 §1 Abs1;
Rechtssatz: Eine bewilligungspflichtige Maßnahme im Sinne des § 2 Abs. 1 lit. d Slbg. BauPolG idF vor der ... mehr lesen...
Der Erst- und die Zweitmitbeteiligte haben mit Schreiben vom 9. April 1984 um die baubehördliche Genehmigung zur Errichtung eines Wohnhaus-Anbaues (an der Westseite des bestehenden Gebäudes) und einer Dachstuhlerneuerung auf dem näher angeführten Grundstück angesucht sowie einen Ausnahmeantrag gemäß § 25 Abs. 8 Sbg. Bebauungsgrundlagengesetz gestellt. Das Grundstück der Beschwerdeführer ist unmittelbar südlich angrenzend gelegen. Der Bestand ist von dieser Grundgrenze ca. 3,20 m, der ... mehr lesen...
Index: L37155 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragSalzburgL82000 BauordnungL82005 Bauordnung SalzburgL82305 Abwasser Kanalisation Salzburg
Norm: BauPolG Slbg 1997 §2 Abs1 Z1;BauPolG Slbg 1997 §2 Abs1 Z3;BauPolG Slbg 1997 §2 Abs1 Z4;BauPolG Slbg 1997 §2 Abs2;BauPolG Slbg 1997 §2 Abs3;BauPolG Slbg 1997 §3;BauRallg;BauTG Slbg 1976 §1 Abs1;
Rechtssatz: Der Landesgesetzgeber geht davon aus, dass a... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der zweitmitbeteiligten Marktgemeinde vom 1. Juni 1956 wurde dem Rechtsvorgänger der erstmitbeteiligten Partei auf der Bauparzelle 81/2 und der Grundparzelle 668/2 KG W beim Haus Nr. 21 in W die Bewilligung für einen Um- und einen Zubau eines dort bereits vorhandenen Altbestandes erteilt. Dieses Bauwerk wurde in der Folge nur hinsichtlich des Erdgeschoßes verwirklicht. Am 19. Mai 1992 teilte die erstmitbeteiligte Partei dem Bürgermeister der zweitmi... mehr lesen...
Index: L37155 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragSalzburgL81705 Baulärm Umgebungslärm SalzburgL82000 BauordnungL82005 Bauordnung SalzburgL82305 Abwasser Kanalisation Salzburg
Norm: BauPolG Slbg 1973 §2 Abs1 litc;BauPolG Slbg 1973 §2 Abs1 litd;BauPolG Slbg 1973 §2 Abs1 lite;BauRallg;BauTG Slbg 1976 §1 Abs1 lita;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall beantragte der Bauwerber die Umwidmung der Zweckver... mehr lesen...