Der im Jahr 1954 geborene Beschwerdeführer steht als Hauptschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich. Er war im maßgebenden Tatzeitraum (18. April 1996 bis 28. Februar 1997) an der Hauptschule M, Bezirk Ried im Innkreis, tätig. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid vom 17. April 1998 hat die belangte Behörde der Berufung des Disziplinaranwaltes gegen das erstinstanzliche Disziplinarerkenn... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs3;LDG 1984 §93 Abs3;
Rechtssatz: Aus dem Begriff der Anschuldigung folgt, dass in einem Verhandlungsbeschluss anzugeben ist, welche Dienstpflichten der Beschuldigte im einzelnen durch welches Verhalten verletzt haben soll, also welchen gesetzlichen Bestimmungen der angeführte Sachverhalt zu unterstellen sein wird. Will die Disziplinarkomm... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §92 Abs2;LDG 1984 §93 Abs3;LDG 1984 §95 Abs2;
Rechtssatz: Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen hiefür vor, hat der Landeslehrer gemäß § 92 Abs. 2 LDG 1984 einen Rechtsanspruch auf Freispruch bezüglich einer ihm im Anschuldigungspunkt des Verhandlungsbeschlusses zur Last gelegten Tat. Ein Schuld- oder Freispruch muss immer auf bestimmte "Anschuldigungspunkte" bezogen sein... mehr lesen...
Der im Jahr 1943 geborene Beschwerdeführer stand als Berufsschuloberlehrer (BOL) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Bundeshauptstadt Wien. Seine letzte Dienststelle war die Berufsschule für Sanitär- und Heizungstechnik in 1060 Wien, Mollardgasse 87. Der Beschwerdeführer unterrichtete an dieser Berufsschule den Unterrichtsgegenstand Elektrotechnik. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 4. Se... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §93 Abs3;
Rechtssatz: Das Ablehnungsrecht gemäß § 93 Abs 3 zweiter Satz LDG 1984 bezieht sich auf die Disziplinaroberkommission in der dem Beschuldigten nach dieser Gesetzesstelle bekannt gegebenen Zusammensetzung, nicht aber auf jene nach einer KONSTITUIERUNG. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:2000090006.X02 ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §124 Abs3;LDG 1984 §93 Abs3;
Rechtssatz: Das Recht des Beschuldigten, gemäß § 93 Abs 3 zweiter Satz, zweiter Halbsatz, LDG 1984 zwei Mitglieder des Senates abzulehnen, bezieht sich zwar grundsätzlich auch auf die dem Beschuldigten vor der Verhandlung bekannt gegebenen Ersatzmitglieder (Hinweis E 10.2.1999, 98/09/0064, zum dem § 93 Abs 3 LDG 1... mehr lesen...
Zur Vermeidung entbehrlicher Wiederholungen wird zur Vorgeschichte dieses Beschwerdefalles auf das den Parteien bekannte Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 19. Jänner 1989, Zl. 88/09/0009, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis wurde der Berufungsbescheid der belangten Behörde vom 1. Dezember 1987 im Umfang seines Strafausspruches wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben; hingegen wurde die damalige Beschwerde des Beschwerdeführers insoweit als unbegründet abgewiesen, als ... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §93 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990090022.X01 Im RIS seit 25.04.1990 mehr lesen...