Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §123 Abs1;LDG 1984 §69;LDG 1984 §87 Abs1;LDG 1984 §92 Abs1;LDG 1984 §93 Abs1;LDG 1984 §93 Abs2;
Rechtssatz: Die Disziplinarkommission ist nicht gezwungen, vor Erlassung des Einleitungsbeschlusses über die Disziplinaranzeige hinausgehende Ermittlungen durchführen zu lassen. Weitere Ermittlungen werden in dieser Phase nur im Zweifelsfall notwen... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §74;LDG 1984 §92 Abs1;LDG 1984 §92 Abs2;LDG 1984 §93 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/25 92/09/0190 2 Stammrechtssatz Die von der landsgesetzlich hiezu berufenen Behörde im Auftrag der Disziplinarkommission durchzuführenden Ermittlungen (§ 92 Abs 1 zweiter Satz LDG 1984) sollen kären, ob die Voraussetzungen für die Einleitung eines Dizsiplinarverfahrens... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Berufsschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Vorarlberg; seine Dienststelle ist die gewerbliche Berufsschule X. Die Vorarlberger Landesregierung erstattete mit Schreiben vom 2. April 1992 gegen den Beschwerdeführer eine Disziplinaranzeige. Auf Grund dieser Disziplinaranzeige faßte die belangte Behörde folgenden Einleitungsbeschluß: "Die Disziplinarkommission für Lehrer an öffentlichen Berufsschulen des Landes ha... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §74;LDG 1984 §92 Abs1;LDG 1984 §92 Abs2;LDG 1984 §93 Abs1;
Rechtssatz: Die von der landsgesetzlich hiezu berufenen Behörde im Auftrag der Disziplinarkommission durchzuführenden Ermittlungen (§ 92 Abs 1 zweiter Satz LDG 1984) sollen kären, ob die Voraussetzungen für die Einleitung eines Dizsiplinarverfahrens gegeben sind. Für die Einleitung des Verfahrens reicht es aus, wenn... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §92 Abs1;LDG 1984 §92 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Ein Verdacht kann immer nur auf Grund einer Schlußfolgerung aus Tatsachen entstehen. Ohne Tatsachen - wie weit sich auch vom (vermuteten) eigentlichen Tatgeschehen entfernt sein mögen - gibt es keinen Verdacht. Ein Verdacht besteht, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme der Wah... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Volksschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich; seine Dienststelle ist die Volksschule L. Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die Disziplinarkommission für Landeslehrer für allgemeinbildende Pflichtschulen beim Bezirksschulrat G (Senat für Landeslehrer an Volks- und Sonderschulen) den Beschwerdeführer nach durchgeführter mündlicher Verhandlung mit Erkenntnis vom 1. März 1990 schuldig erkannt,... mehr lesen...
Index: L26004 Lehrer/innen Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §115;BDG 1979 §123 Abs1;BDG 1979 §94 Abs1;LDG 1984 §72 Abs1;LDG 1984 §78 Abs2;LDG 1984 §83;LDG 1984 §92 Abs1;LDHG OÖ 1986 §5 Abs1 litj;VwRallg;
Rechtssatz: Die gesetzliche Bezeichnung "Dienstpflichtverletzung" in § 72 Abs 1 LDG 1984 ist irreführend, weil eine solche erst nach ab... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §123 Abs1;BDG 1979 §94 Abs1 Z1;LDG 1984 §100;LDG 1984 §72 Abs1 Z1;LDG 1984 §87 Abs1 Z3;LDG 1984 §92 Abs1;LDG 1984 §95 Abs2;
Rechtssatz: Das (der Erlassung einer Disziplinarverfügung oder der Einleitung eines Disziplinarverfahrens vorangehende) Untersuchungsverfahren ist im Interesse und zum Schutz des Beamten beschleunigt durchzuführen (Hinwe... mehr lesen...
Index: L26004 Lehrer/innen Oberösterreich63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §115;BDG 1979 §94 Abs1 Z1;LDG 1984 §72 Abs1 Z1;LDG 1984 §83;LDG 1984 §92 Abs1;LDHG OÖ 1986 §5 Abs1 litj;
Rechtssatz: Auch ein Schuldspruch mit Absehen von der Strafe nach § 83 LDG 1984 ist nach Eintritt der Verjährung unzulässig. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1... mehr lesen...