Die Beschwerdeführerin wurde mit Wirksamkeit vom 15. September 1979 als vertragliche Volksschullehrerin (Vertrag vom 19. September 1979) des Landes Wien angestellt. Mit 1. April 1981 wurde sie zur pragmatischen Volksschullehrerin und mit 1. April 1982 zur Lehrerin des Polytechnischen Lehrgangs (Verwendungsgruppe L2a2) ernannt. Vom 15. September 1979 bis zum 31. August 1980 war sie am Polytechnischen Lehrgang M., vom 1. September 1980 bis zum 31. August 1995 am Polytechnischen Leh... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §22 idF 1994/665;LDG 1984 §44 Abs1;
Rechtssatz: Hinsichtlich Spruchpunkt 2. des bekämpften Bescheides (Feststellung, dass durch die Übertragung der Evaluation des "Schulversuches Fachmittelschule" an die Beschwerdeführerin die bescheidmäßig auf 15 Wochenstunden reduzierte Lehrverpflichtung im Schuljahr 1995/96 nicht überschritten wurde) kann dahingestellt werden, ob im Besc... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Hauptschuloberlehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Steiermark; ihre Dienststelle ist die Hauptschule X. Nach den vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens ersuchte die Beschwerdeführerin unter Vorlage zweier ärztlicher Gutachten mit Schreiben vom 10. November 1992 um Genehmigung einer Teilzeitbeschäftigung aus gesundheitlichen Gründen bis zum Ende des Schuljahres 1992/93. Mit Schreiben vom 8. Februar 1993, an die... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §56;LDG 1984 §44 Abs1;
Rechtssatz: Wenn auch im Hinblick auf das Verstreichen des Endzeitpunktes der von einem Landeslehrer begehrten Lehrpflichtermäßigung nur mehr eine Feststellungsentscheidung in Betracht kommt, darf doch das hiefür nötige Feststellungsinteresse nicht allein wegen des Verstreichens des beantragten Endzeitpunktes verneint werden (Hinw... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Hauptschullehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Salzburg. Nach den vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens beantragte der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 25. März 1988 für das Schuljahr 1988/89 die Herabsetzung seiner Lehrverpflichtung auf die Hälfte, um sein Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Salzburg abzuschließen, das er im Sommersemester 1983 begonnen und in dem er 1985 die erste Diplomprüfung mit ... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §44 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/12/0228 E 22. Februar 1991 RS 1
(hier Absolvierung des Studiums der Rechtswissenschaften). Stammrechtssatz Die Voraussetzungen im Sinne des § 44 Abs 1 LDG 1984 für eine Lehrpflichtermäßigung eines Landeslehrers auf Grund des Vorliegens von öffentlichem Interesse sind nicht gegeben, wenn die Absolvierung von Studien primär im pri... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Hauptschullehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Salzburg. Nach den vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens beantragte der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 26. Juli 1989 für das Schuljahr 1989/90 die Herabsetzung seiner Lehrverpflichtung auf die Hälfte. Über Aufforderung der Behörde begründete er dieses Ansuchen mit Schreiben vom 21. August 1989 wie folgt: "Ich, N, pragmatisierter HL, geprüft in den Fächern Eng... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §44 Abs1;
Rechtssatz: Die Voraussetzungen im Sinne des § 44 Abs 1 LDG 1984 für eine Lehrpflichtermäßigung eines Landeslehrers auf Grund des Vorliegens von öffentlichem Interesse sind nicht gegeben, wenn die Absolvierung von Studien primär im privaten Interesse ist, selbst bei positiven Rückwirkungen in dem einen oder anderen Studienbereich (hier: Absolvierung der Studien de... mehr lesen...