Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Wenn auch im Hinblick auf das Verstreichen des Endzeitpunktes der von einem Landeslehrer begehrten Lehrpflichtermäßigung nur mehr eine Feststellungsentscheidung in Betracht kommt, darf doch das hiefür nötige Feststellungsinteresse nicht allein wegen des Verstreichens des beantragten Endzeitpunktes verneint werden (Hinweis: E 27.9.1990, 89/12/0225).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993120112.X01Im RIS seit
25.01.2001