RS Vwgh 1994/2/18 93/12/0112

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Veröffentlicht am 18.02.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
64/03 Landeslehrer

Norm

AVG §56;
LDG 1984 §44 Abs1;

Rechtssatz

Wenn auch im Hinblick auf das Verstreichen des Endzeitpunktes der von einem Landeslehrer begehrten Lehrpflichtermäßigung nur mehr eine Feststellungsentscheidung in Betracht kommt, darf doch das hiefür nötige Feststellungsinteresse nicht allein wegen des Verstreichens des beantragten Endzeitpunktes verneint werden (Hinweis: E 27.9.1990, 89/12/0225).

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993120112.X01

Im RIS seit

25.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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