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64/03 LandeslehrerNorm
LDG 1984 §44 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 89/12/0228 E 22. Februar 1991 RS 1 (hier Absolvierung des Studiums der Rechtswissenschaften).Stammrechtssatz
Die Voraussetzungen im Sinne des § 44 Abs 1 LDG 1984 für eine Lehrpflichtermäßigung eines Landeslehrers auf Grund des Vorliegens von öffentlichem Interesse sind nicht gegeben, wenn die Absolvierung von Studien primär im privaten Interesse ist, selbst bei positiven Rückwirkungen in dem einen oder anderen Studienbereich (hier: Absolvierung der Studien der Rechtswissenschaft und der Anglistik und Musikwissenschaft eines Hauptschullehrers für Englisch und Musikerziehung).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1988120145.X01Im RIS seit
22.04.1991