Die Beschwerdeführerin steht als Volksschuloberlehrerin in einem aktiven öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten. Bis zu der mit dem angefochtenen Bescheid verfügten Versetzung (an die Volksschule V 6) war ihre Dienststelle die Volksschule V 2. Mit Verfügung der belangten Behörde vom 20. März 2007 wurde die Beschwerdeführerin gemäß § 21 Abs. 2 des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 302 (im Folgenden: LDG 1984), aus dienstlichen Gründen der V 6 ab 21. Mä... mehr lesen...
I. Der Beschwerdeführer stand im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides als Volksschuldirektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten. Seine Dienststelle war die Volksschule 2 in B. I.1. Mit Bescheid der Kärntner Landesregierung vom 17. August 1964 war dem Antrag der Stadtgemeinde B. als gesetzlichem Schulerhalter auf Teilung der Volksschule B. dahingehend stattgegeben worden, dass die Errichtung einer Mädchenvolksschule in B. mit der Benennung... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §19 Abs1 idF 1993/519;LDG 1984 §19 Abs1 idF 1999/I/097;LDG 1984 §19 Abs1 idF 2001/I/047;LDG 1984 §19 Abs2 idF 1993/519;LDG 1984 §19 Abs2 idF 1999/I/097;LDG 1984 §19 Abs2 idF 2001/I/047;LDG 1984 §19 Abs3 idF 1993/519;LDG 1984 §19 Abs3 idF 1999/I/097;LDG 1984 §19 Abs3 idF 2001/I/047;LDG 1984 §19 Abs8 idF 1993/519;LDG 1984 §19 Abs8 idF 1999/I/097;LDG 1984 §19 Abs8 idF 2001/I/047;LDG 1984 §21;LDG 1984 §43 Abs4; ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Landeslehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten. Seit Juli 1987 war sie Leiterin der Hauptschule V 2. Mit Bescheid vom 28. Juni 2001 widerrief die belangte Behörde gemäß § 47 des Kärntner Schulgesetzes, LGBl. Nr. 58/2000 in der Fassung LGBl. Nr. 46/2001, die in der Vergangenheit erfolgte Teilung in eine Hauptschule 1 und eine Hauptschule 2 in V mit Wirkung vom 1. September 2001 und ordnete dem Schulgemeindeverband V als... mehr lesen...
Index: L26002 Lehrer/innen Kärnten64/03 Landeslehrer
Norm: LandeslehrerG Krnt 2000;LDG 1984 §19 Abs1;LDG 1984 §19 Abs2;LDG 1984 §26 Abs7 idF 1996/329;LDG 1984 §26a idF 1996/329;
Rechtssatz: Ein "Enden" der Innehabung der Funktion als Schulleiter ist im § 26a Abs. 6 LDG 1984 nur im Falle eines diesbezüglichen Disziplinarerkenntnisses, bei Privatschulen auch im Falle der Abberufung durch den Privatschulerhalter vorg... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht seit 1. September 1968 als Landeslehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich. Mit Schreiben vom 14. August 1973 teilte der Landesschulrat für Oberösterreich dem Beschwerdeführer folgendes mit: "Die Oberösterreichische Landesregierung hat Ihnen mit Beschluß vom 30. Juli 1973 gemäß § 2 Abs. 1 lit. c des OÖ Landeslehrer-Diensthoheitsgesetzes, LGBl. Nr. 50/1964, in Verbindung mit § 21 Abs. 1 des Landeslehrer-Dienstgesetzes 196... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §19 Abs1;LDG 1984 §84;
Rechtssatz: Der einen Schulleiter betreffende Ausspruch der Disziplinarbehörde nach § 84 LDG 1984 hebt nicht bloß die Schulfestigkeit, sondern auch das Recht des zum Leiter Ernannten, seiner Ernennung gemäß an einer Schule als Leiter konkret verwendet zu werden, auf und ermöglicht so die uneingeschränkte Anwendung des § 19 Abs 1 LDG 1984. ... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §19 Abs1;LDG 1984 §19 Abs3;LDG 1984 §19 Abs8;LDG 1984 §26 Abs1;LDG 1984 §43 Abs2;
Rechtssatz: Entsprechend dem Grundsatz der tunlichsten Verwendung des Landeslehrers entsprechend seiner Lehrbefähigung und Ernennung ist derselbe grundsätzlch nach den für die Planstelle maßgeblichen Kriterien (Verwendungsgruppe, Schulart, Funktion), auf die er ernannt wurde, konkret zu verwen... mehr lesen...