RS Vwgh 1992/2/19 86/12/0159

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Veröffentlicht am 19.02.1992
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64/03 Landeslehrer

Norm

LDG 1984 §19 Abs1;
LDG 1984 §84;

Rechtssatz

Der einen Schulleiter betreffende Ausspruch der Disziplinarbehörde nach § 84 LDG 1984 hebt nicht bloß die Schulfestigkeit, sondern auch das Recht des zum Leiter Ernannten, seiner Ernennung gemäß an einer Schule als Leiter konkret verwendet zu werden, auf und ermöglicht so die uneingeschränkte Anwendung des § 19 Abs 1 LDG 1984.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1986120159.X05

Im RIS seit

19.02.1992

Zuletzt aktualisiert am

31.10.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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