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64/03 LandeslehrerNorm
LDG 1984 §19 Abs1;Rechtssatz
Der einen Schulleiter betreffende Ausspruch der Disziplinarbehörde nach § 84 LDG 1984 hebt nicht bloß die Schulfestigkeit, sondern auch das Recht des zum Leiter Ernannten, seiner Ernennung gemäß an einer Schule als Leiter konkret verwendet zu werden, auf und ermöglicht so die uneingeschränkte Anwendung des § 19 Abs 1 LDG 1984.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1986120159.X05Im RIS seit
19.02.1992Zuletzt aktualisiert am
31.10.2016