Nach der unwidersprochenen Sachverhaltsdarstellung im angefochtenen Bescheid hatte die C-Bank gegenüber der Firma E eine Darlehensforderung über 11 Mio S. Mit Gerichtsurteil wurde die Firma E sowie deren Gesellschafter N (Tochter der Familie E) und Dr. M zur Zahlung dieser Darlehensschuld verurteilt. Dr. M traf mit N eine Vereinbarung, das gesamte Vermögen der Firma E in sein Alleineigentum zu übernehmen, wobei er die Zahlungsverpflichtung gegenüber der C-Bank übernahm und sich verpfl... mehr lesen...
Index: 20/11 Grundbuch33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §14;BewG 1955 §64;BewG 1955 §77;GBG 1955 §14;
Rechtssatz: Trifft die Ehegattin des Steuerpflichtigen auf Grund eines auf ihrer Liegenschaftshälfte verbücherten, dem Steuerpflichtigen abgetretenen Höchstbetragspfandrechtes eine Sachhaftung, die neben der persönlichen Schuld des Schwiegervaters besteht, rechtfertigt dies nicht ohne weiteres den Ansatz einer - ... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 259; AnwBl 1990/3, S 150;
Rechtssatz: Dem Sinn des BewG entsprechend muß der Steuergegenstand in Geld "umgerechnet", also bewertet werden, wenn er nicht selbst in Geld besteht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988150032.X04 Im RIS seit 14.01... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht39/03 Doppelbesteuerung
Norm: BewG 1955;DBAbk BRD 1955 ErbSt Art7; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 245;
Rechtssatz: Art 7 DBAbk mit der BRD auf dem Gebiete der Erbschaftssteuern, BGBl 1955/220, schließt nicht aus, daß der unter den Progressionsvorbehalt fallende Nachlaß in den beiden vertragschließenden Staaten verschieden bewertet wird. Da jeder der Vertragsstaaten die ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §24 Abs1 litd;BewG 1955 §11;BewG 1955;
Rechtssatz: Der im Ertragsteuerrecht bestehende, kaufmännischer Bilanzierung entsprechende Grundsatz, wonach der Bestandnehmer, der Verbesserungen am Bestandgegenstand vornimmt, die als Bestandteil in das Eigentum des Bestandgebers übergehen, bis zur Beendigung des Mietverhältnisses als deren wi... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §12;BewG 1955 §64;BewG 1955 §68; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989, 170;
Rechtssatz: § 68 BewG besagt iVm § 12 BewG nur, wie gewerbliches Betriebsvermögen zu bewerten ist. Was bei der Ermittlung des Einheitswertes des gewerblichen Betriebes als Schulden abzuziehen ist, ergibt sich jedoch aus § 64 BewG iZm den allgemeinen Bewertungsvorschriften. Auch das ein... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §64;BewG 1955 §7;
Rechtssatz: Auch eine Behandlung der Körperschaftsteuerschuld als einer (hinsichtlich einer späteren Ermäßigung durch einen Gewinnverteilungsbeschluß) auflösend bedingten Last führt zu der Bewertung dieser Schuld in der sich aus § 22 Abs 1 KStG ergebenden Höhe, zumal auflösend bedingte Lasten gem § 7 Abs 1 BewG 1955 wie unbedingte anzusehen sind, und eine... mehr lesen...