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33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §64;Rechtssatz
Auch eine Behandlung der Körperschaftsteuerschuld als einer (hinsichtlich einer späteren Ermäßigung durch einen Gewinnverteilungsbeschluß) auflösend bedingten Last führt zu der Bewertung dieser Schuld in der sich aus § 22 Abs 1 KStG ergebenden Höhe, zumal auflösend bedingte Lasten gem § 7 Abs 1 BewG 1955 wie unbedingte anzusehen sind, und eine Berichtigung iSd § 7 Abs 2 BewG 1955 nur bei nicht laufend veranlagten Steuern in Betracht käme (vgl dazu Twaroch-Wittmann-Frühwald, Kommentar zum BewG, S 68 und 71).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987130003.X04Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
21.10.2009