Entscheidungen zu § 52 Abs. 1 BewG 1955

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1998/9/10 96/15/0157

Die Beschwerdeführer sind Miteigentümer einer wirtschaftlichen Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens. Mit dem an die Beschwerdeführer ergangenen Bescheid vom 29. April 1987 stellte das Finanzamt den Einheitswert zum 1. Jänner 1987 für eine wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens fest. In der Bescheidbegründung wird ausgeführt, Erhebungen des Finanzamtes hätten ergeben, daß die Gebäudeteile links und rechts der Einfahrt Kainreith 22 ("Wohngebäude I bis III") nic... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 10.09.1998

RS Vwgh 1998/9/10 96/15/0157

Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §2 Abs1;BewG 1955 §30 Abs1;BewG 1955 §30 Abs2 Z3;BewG 1955 §33 Abs1;BewG 1955 §51 Abs1;BewG 1955 §52 Abs1;
Rechtssatz: Durch die Verpachtung der landwirtschaftlichen Grundflächen ist der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen dem nicht verpachteten Gebäude und dem verpachteten Betrieb unterbrochen (Hinweis E 27.11.1969, 669/68). European Case Law Ide... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.09.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1991/2/15 89/15/0011

In ihrer Erklärung zur Feststellung des Einheitswertes und des Grundsteuermeßbetrages land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zum 1. Jänner 1979 betreffend den von der Beschwerdeführerin mit "X-See, Parzelle Nr. 805 (Fischerei)" bezeichneten Betrieb gab die Beschwerdeführerin die tatsächliche Nutzung der genannten Fläche von 144,72 ha mit "Gewässer" an, wobei sie auf ihre Fischereiberechtigung verwies. Mit dem Einheitswertbescheid (Hauptfeststellung) zum 1. Jänner 1979 mit Wirksamkei... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.02.1991

RS Vwgh 1991/2/15 89/15/0011

Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §30 Abs1;BewG 1955 §51 Abs1;BewG 1955 §52 Abs1; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1992, 5;
Rechtssatz: Ob bestimmte Grundflächen einen landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betrieb bilden oder zu ihm gehören, ob also ein landwirtschaftlicher Hauptzweck vorliegt, ist dann, wenn ein Grundstück verschiedenartigen Zwecken dient, nach der überwiegenden Zwec... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.02.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1990/3/5 89/15/0022

Der Beschwerdeführer ist Eigentümer einer Landwirtschaft, auf der sich ein Wohngebäude befindet, das schon zum Bewertungsstichtag (Nachfeststellung zum 1. Jänner 1982) und auch danach leer stand. Die belangte Behörde sah in diesem Gebäude mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid ein sonstiges bebautes Grundstück im Sinne des § 54 Abs. 1 Z. 5 des Bewertungsgesetzes 1955, BGBl. Nr. 148/BewG (Punkt 2 des Spruches des angefochtenen Bescheides), dessen Einheitswert sie zum... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 05.03.1990

RS Vwgh 1990/3/5 89/15/0022

Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §30 Abs1;BewG 1955 §51 Abs1;BewG 1955 §52 Abs1; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1990, 412;
Rechtssatz: Ein auf einer Landwirtschaft gelegenes Wohngebäude, das zum Feststellungszeitpunkt nicht nur vorübergehend leersteht, zählt nicht zum landwirtschaftlichen Vermögen, sondern zum Grundvermögen. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.03.1990

RS Vwgh 1988/1/25 86/15/0141

Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §19;BewG 1955 §2 Abs1;BewG 1955 §30 Abs1;BewG 1955 §51 Abs1;BewG 1955 §52 Abs1;
Rechtssatz: Nach § 2 Abs 1 BewG, § 19, § 30 Abs 1 BewG, § 51 Abs 1 BewG, § 52 Abs1 BewG kann der von der Bewertung einer Liegenschaft Betroffene mit seiner Rechtsansicht, die sich auf Teilen dieser Liegenschaft befindliche Fußballsportanlage sei dem landwirtschaftlichen Vermögen zuzurechnen, nu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.01.1988

RS Vwgh 1987/10/5 86/15/0040

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BewG 1955 §30 Abs1;BewG 1955 §52 Abs1;
Rechtssatz: Der Umstand allein, daß die Grasnutzung von einer dritten Person vorgenommen wird, rechtfertigt mangels anderer wesentlicher Umstände keineswegs den Schluß, der Nutzungsberechtigte mähe das Grundstück nur, um dieses vor Verunkrautung und Verwahrlosung zu bewahren, sofern ni... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.10.1987

RS Vwgh 1987/10/5 86/15/0040

Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §30 Abs1;BewG 1955 §51 Abs1;BewG 1955 §52 Abs1;
Rechtssatz: Die Ertragslosigkeit eines landwirtschaftlichen Betriebes ist für sich allein kein Merkmal, das die Einreihung des Betriebes in das Grundvermögen rechtfertigen würde, mag auch bloß eine extensive Nutzung durch den Eigentümer oder einen damit betrauten Landwirt erfolgen. European Case Law Id... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.10.1987

RS Vwgh 1987/10/5 86/15/0040

Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §30 Abs1;BewG 1955 §52 Abs1;
Rechtssatz: Wird auf einem unbebauten Grundstück (ca 5000 m2) in einem Außenbezirk Wiens das Mähen des Grases einem Landwirt gestattet, wobei diese Nutzung regelmäßig durchgeführt wird, ohne daß irgendein anderer Verwendungszweck hervorkommt, so ist das Grundstück dem landwirtschaftlichem Vermögen zuzurechnen. Die Pflanzung von Nußbäumen auf de... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.10.1987

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