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33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §30 Abs1;Rechtssatz
Die Ertragslosigkeit eines landwirtschaftlichen Betriebes ist für sich allein kein Merkmal, das die Einreihung des Betriebes in das Grundvermögen rechtfertigen würde, mag auch bloß eine extensive Nutzung durch den Eigentümer oder einen damit betrauten Landwirt erfolgen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986150040.X02Im RIS seit
14.01.2002