Entscheidungsgründe: Am 20. 9. 2002 verursachte der damals knapp 15-jährige (bereits deliktsfähige) Beklagte durch unvorsichtiges Hantieren mit Knallkörpern in der „A***** H*****" in Radstadt einen Brand, durch den das um 1900 errichtete Gebäude vernichtet wurde. Dieses befand sich auf einer Liegenschaft, die im Miteigentum von Senta S***** (55 %) und Ines L***** (45 %) stand. Es war seit 10 Jahren unbewohnt und wurde von Senta S***** als Lager für Teppiche, Möbel, Bilder und Klei... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. An den gegenteiligen Ausspruch des Berufungsgerichtes ist der Oberste Gerichtshof nicht gebunden (§ 508a Abs 1 ZPO). Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen R... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen den Ausführungen des Berufungsgerichtes in seinem gemäß § 519 Abs 2 ZPO gefassten Zulassungsausspruch liegt zur Auslegung des Art 5 Abs 2 lit b AFB 1984 sehr wohl oberstgerichtliche Judikatur vor. Wie der Oberste Gerichtshof bereits in der Entscheidung 7 Ob 86/99v hiezu (auch dort in Zurückweisung einer an ihn gerichteten Revision) ausgeführt hat, stellen die in dieser Vertragsbedingung verwendeten Begriffe ua der ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger schloss mit der Rechtsvorgängerin der beklagten Versicherung (in der Folge: Beklagte) eine das Diebstahlrisiko einschließende Kasko-Motorboot-Versicherung, der die Allgemeinen Bedingungen für die Kaskoversicherung von Wassersportfahrzeugen 1991 (in der Folge ABKW) zugrundeliegen. Gegenstand der Versicherung ist unter anderem Maschine oder Motor (§ 1 Abs 2 ABKW). Bei Verlust von Maschine oder Motor, leistet der Versicherer Ersatz unter anderem bei Diebstah... mehr lesen...
Norm: AKVB Wassersportfahrzeuge 1991 §7 Abs2AKVB Wassersportfahrzeuge 1991 §11 Abs2VersVG §52
Rechtssatz: Nach § 7 Abs 2 AKVB 1991 ist nur der nach den Allgemeinen Bedingungen zu ermittelnde Zeitwert, nicht jedoch der Nennwert versichert. Auch Reperaturkosten nach § 11 Abs 2 AKVB 1991 sind durch die Versicherungssumme, die sich nach dem Zeitwert richtet, begrenzt. Entscheidungstexte 7 Ob 12... mehr lesen...
Norm: AKVB Wassersportfahrzeuge 1991 §7 Abs2VersVG §52
Rechtssatz: § 7 Abs 2 ABKW legt den Zeitwert als jenen Betrag fest, der allgemein erforderlich ist, um neue Sachen gleicher Art anzuschaffen, abzüglich eines dem Zustand der versicherten Sachen (Alter, Abnützung, Gebrauch etc) entsprechenden Betrages. Schon die Definition geht nicht von einem Markt für gebrauchte Gegenstände aus, sondern von der Anschaffung neuer Sachen gleicher Art abzügli... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und ihr nunmehr verstorbener Mann Gerhard P***** waren am 14. 1. 1996 je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ *****, KG M*****, auf der ein Einfamilienhaus steht. Diese Liegenschaft war von beiden Eigentümern zur Polizze Nr. ***** bei der Beklagten mit einer Gebäudeschutz-Versicherung, wovon auch eine Feuerversicherung umfasst war, der die Allgemeinen Feuerversicherungs-Bedingungen (AFB 1984) zu Grunde lagen, versichert worden. Die Versicherungssumm... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gegen das Urteil des Berufungsgerichtes ist die Revision nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, der Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes abweicht oder eine solche Rechtsprechung fehlt od... mehr lesen...
Begründung: Die bei der beklagten Partei feuerversicherte Videothek des Klägers brannte am 3. 2. 1988 aus. Dabei wurden unter anderem 3450 Videokassetten zerstört, darunter Kassetten, die der Kläger unter Umgehung urheberrechtlicher Vorschriften aus Deutschland nach Österreich importiert hat (Parallelimporte). Dem Versicherungsvertrag lagen die AFB 1984 (im folgenden AFB) zugrunde, deren Art 5 auszugsweise wie folgt lautet: Die bei der beklagten Partei feuerversicherte Videothek ... mehr lesen...
Norm: AFB Art2AFB Art5AFB 1994 Art5 Abs2 litbAKVB Wassersportfahrzeuge 1991 §7 Abs2
Rechtssatz: Die in Art 5 der AFB verwendeten Begriffe "Ermittlung des Ersatzwertes", "Wiederbeschaffungskosten unter billiger Berücksichtigung der aus dem Unterschied zwischen alt und neu sich ergebenden Wertminderung", "Kosten der Wiederbeschaffung" stellen in erster Linie versicherungsrechtliche Begriffe dar (vgl zum Begriff "Zeitwert" in SZ 61/81 = WBl 1988, ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war Eigentümer eines PKW's Audi 100 2,8 E, der ihm in der Nacht vom 31.8. auf den 1.9.1995 gestohlen wurde. Der PKW war bei der beklagten Partei haftpflicht- und kaskoversichert. Dem Versicherungsvertrag lagen die allgemeinen Bedingungen für die Fahrzeug-Elementarkaskoversicherung (EKB) und die Allgemeinen Bedingungen für die Fahrzeug-Kaskoversicherung und Fahrzeuginsassen-Unfallversicherung (AFIB) zugrunde, und zwar nach den insoweit unbekämpften erstgeri... mehr lesen...
Norm: AKVB Wassersportfahrzeuge 1991 §7 Abs2EKB 1986 Art2 Z1.1EKB 1986 Art2 Z2.2EKB 1986 Art2 Z6
Rechtssatz: Bei Diebstahl des Fahrzeuges ist sowohl für das Fahrzeug als auch für die Sonderausstattung und das Zubehör des versicherten Fahrzeuges grundsätzlich der Wiederbeschaffungswert und nicht der Neupreis zu ersetzen. Art 2 Z 2.2 bezieht sich ausschließlich auf die Versicherungsleistung bei Teilschaden (Art 2 Z 2) und kommt beim Diebstahl nic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat mit der beklagten Partei eine Maschinenbruchversicherung abgeschlossen, die die gesamte technische Betriebseinrichtung seines Betriebes, darunter eine EDV-Anlage, umfaßt. Dem Versicherungsverhältnis liegen die Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von Maschinen, maschinellen Einrichtungen und Apparaten (AMB - Maschinenbruchversicherung) zugrunde. Nach Art. 6 Abs. 2 lit. b dieser Bedingungen erfolgt die Ersatzleistung bei völliger Zerstöru... mehr lesen...
Norm: ABGB §1323 C1AKVB Wassersportfahrzeuge 1991 §7 Abs2AMB Art6
Rechtssatz: Als Zeitwert ist in der Sachversicherung - im Gegensatz zum Neuwert - der Wert zu verstehen, der sich aus dem gegenwärtigen Zustand der versicherten Sache entsprechend ihrem Alter und ihrer Abnützung ergibt. Auch in der Maschinenbruchversicherung ist als Zeitwert der Verkehrswert (Ankaufswert oder Verkaufswert) zu verstehen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1309KVG §7 Abs2
Rechtssatz: Der Lenker haftet wegen Außerachtlassung der gebotenen Beaufsichtigung eines siebenjährigen Kindes, wenn dieses die Tür des Führerhauses von innen öffnet und ein vorbeikommender Motorradfahrer dadurch verletzt wird. Entscheidungstexte 2 Ob 45/60 Entscheidungstext OGH 18.03.1960 2 Ob 45/60 Veröff: EvBl 1960/353 S 605 = ZVR 1960/271 S 182... mehr lesen...
Norm: ABGB §1297KVG §7 Abs2
Rechtssatz: 1.) Den Lenker eines schwerbeladenen Lastkraftwagens trifft kein Verschulden, wenn ihm ein unbeaufsichtigter Hund in seine Fahrlinie hineinläuft, er anhält, von seinem Sitz aus nach dem Hund Ausschau hält und sodann, weil er den Hund nicht sieht und auch ein zuschauender Passant ihm kein Zeichen gibt, weiterfährt und der Hund dabei überfahren wird. 2.) Unter diesen Voraussetzungen ist die Beobachtung je... mehr lesen...