Norm
AFB Art2Rechtssatz
Die in Art 5 der AFB verwendeten Begriffe "Ermittlung des Ersatzwertes", "Wiederbeschaffungskosten unter billiger Berücksichtigung der aus dem Unterschied zwischen alt und neu sich ergebenden Wertminderung", "Kosten der Wiederbeschaffung" stellen in erster Linie versicherungsrechtliche Begriffe dar (vgl zum Begriff "Zeitwert" in SZ 61/81 = WBl 1988, 406 = VersE 1384). Auf die Schadenersatzbegriffe des bürgerlichen Rechts ist dann, wenn die AFB ausdrücklich darauf verweisen, oder wenn ihr Wortlaut sonst keine sinnvolle Auslegung erlaubt, zurückzugreifen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112134Im RIS seit
09.07.1999Zuletzt aktualisiert am
14.01.2019