Rechtssatz: Die LMKV gebietet im § 4 Z 5 und § 5 jeweils eine bestimmte Kennzeichnung. Inhalt dieser Kennzeichnung ist einmal das Mindesthaltbarkeitsdatum und einmal das Verbrauchsdatum. Gemäß § 10 Abs 1 ist eine Verlängerung der Mindesthaltbarkeits- bzw Verbrauchsfrist nicht zulässig. § 10 LMKV gebietet in seinen Absätzen 2 und 3 ein bestimmtes Verhalten. Ist die Mindesthaltbarkeitsfrist bereits abgelaufen, ist dieser Umstand deutlich und allgemein verständlich kenntlich zu machen. Ist hi... mehr lesen...
Begründung: I. Der Berufung liegt folgendes Verfahren in der ersten Instanz zugrunde: 1. Der
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses lautet: "Sie haben als verantwortlich Beauftragter gemäß § 9 Abs 2 VStG 1991 der B-Aktiengesellschaft für die weitere Betriebsstätte in Wien, M-straße zu verantworten, daß diese Gesellschaft am 08.10.1997 in dieser Filiale in Wien, M-straße verpackte Lebensmittel, nämlich 2 Packungen Weißbrot (Tramezzino Ti 207/97), die ohne weitere Verarbeitung für den L... mehr lesen...
Rechtssatz: Wer als Filialleiter das verpackte Lebensmittel mit der Bezeichnung "Handl-Wildwurz" feilgeboten und somit in Verkehr gebracht hat, wobei auf der Verpackung dieses Lebensmittels die geforderte deutliche Lesbarkeit der angebrachten Etikette nicht (mehr) gegeben war, da der Aufdruck auf dem verwendeten Thermopapier bereits stark ausgebleicht und Angaben, wie Sachbezeichnung, Zutaten und Lagerbedingungen nur mehr bruchstückhaft erkennbar waren, obwohl die Kennzeichnungselemente (A... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde der Berufungswerberin zur Last gelegt, sie habe es als bevollmächtigte Beauftragte und daher gemäß § 9 VStG Verantwortliche der Firma B Warenhandels AG, Filiale 661 in K, Hauptstraße, zu verantworten, daß am 6.8.1996 um 9.15 Uhr im genannten Geschäft "10 Stück Frische Eier aus Bodenhaltung" feilgehalten wurden, obgleich laut Gutachten der BALMU Graz vom 6.9.1996 diese Ware infolge abgelaufener Mindesthaltbarkeitsfrist gemäß ... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Falschbezeichnung nach § 8 lit. f und § 7 Abs 1 lit. c LMG liegt, wenn die mit "10 Stück frische Eier aus Bodenhaltung" bezeichnete verpackte Ware erheblich über das Ablaufdatum hinaus feilgehalten wird, dann nicht vor, wenn dieses Ablaufdatum auf der Klebeetikette, die auch den Hinweis auf eine verkürzte Verkaufsfrist (Frischegarantie) enthält, deutlich und allgemein verständlich ersichtlich ist. Damit ist nämlich klar für jedermann erkennbar, daß es sich hiebei nicht meh... mehr lesen...