Der Beschwerdeführer stand bis zu seiner Ruhestandsversetzung am 30. November 2005 als Beamter der Verwendungsgruppe E2b in einem aktiven öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Stammdienststelle war die Bundespolizeidirektion Wien. Im Zeitraum zwischen 1. April 1998 bis 31. Dezember 2004 war der Beschwerdeführer dem Bundesministerium für Inneres gemäß § 39 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333 (im Folgenden: BDG 1979), dienstzugeteilt, wo er auf einem A... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 Abschn4;GehG 1956 §15 Abs5;GehG 1956 §75 Abs1;GehG 1956 §78 Abs1;GehG 1956 §79 Abs1;GehG 1956 §81 Abs1 Z1 idF 1994/550;GehG 1956 §81 Abs1 Z2 idF 1994/550;GehG 1956 §83 idF 1994/550;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die ruhegenussfähige Wachdienstzulage nach § 81 Abs. 1 Z. 1 GehG gebührt für die Dauer der "Verwendung" ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §13a Abs1;GehG 1956 §81 Abs1 idF 1994/550;GehG 1956 §83 idF 1994/550;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Während sich die Nebengebührenähnlichkeit der Vergütung nach § 83 GehG schon aus dem Gesetzeswortlaut klar erschließt, sind die im vorliegenden Erkenntnis zur Abhängigkeit der Gebührlichkeit der Wachdienstzulage auch von vorübergehenden Verwendung... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war im Jahr 1978 in den Zollwachdienst eingetreten und steht als Beamter des Exekutivdienstes (E2a; Chefinspektor) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seit 1. Dezember 2001 wurde er im "Zoll-Kompetenzzentrum Internet und Cybercrime", das mit Erlass des Bundesministeriums für Finanzen vom 24. Oktober 2001 im Einvernehmen mit der (damaligen) Finanzlandesdirektion für Steiermark im Bereich der dortigen Geschäftsabteilung 3 eingerichtet worden w... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §15;GehG 1956 §82 idF 1994/550;GehG 1956 §83 idF 1994/550; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/12/0298 E 24. April 1996 RS 4 Stammrechtssatz Der Anspruch auf Nebengebühren (gleichgültig, ob sie in Form der Einzelbemessung oder pauschaliert festgesetzt wurden) ist verwendungsbezogen gegeben. Fällt daher die Verwendung weg, mit der die Erbringung der anspruchsbegründenden L... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §83 Abs1 idF 1994/550;GehG 1956 §83 idF 1994/550; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/12/0316 E 8. Jänner 2002 RS 9
(Hier: nur die ersten vier Sätze. Hier: Der Verwaltungsgerichtshof
vermag solche "wachespezifischen Belastungen" jedoch in Ansehung
der im angefochtenen Bescheid festgestellten Aufgaben am
nunmehrigen Arbeitsplatz des Beschwerdeführers - selbst unter
Zubilligung eines kriminalist... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor der Verwendungsgruppe E 2a, Grundlaufbahn, in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Justizanstalt X. Mit Eingabe vom 5. Mai 2000 beantragte der Beschwerdeführer, über die Rechtmäßigkeit seiner pauschalierten Nebengebühren für März bis April 2000 bescheidmäßig abzusprechen. Er habe im Jänner 2000 bei einem Sturz einen Bruch des Mittelhandknochens erlitten. Am 29. Februar 2000 habe er v... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §15 Abs5 idF 1972/214;GehG 1956 §82 idF 2000/I/094;GehG 1956 §83 idF 2000/I/006; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/12/0267 E 28. Juni 2000 RS 1
(hier: Keinesfalls kann die Behörde jedoch auf Grund der bloßen
Bezeichnung der Dienstantritte in der Eingabe des Beamten als
"Versuche" davon ausgehen, dass im "Krankenstand" des Beamten
keine Unterbrechung eingetreten sei.) Stammrecht... mehr lesen...
Der 1955 geborene Beschwerdeführer steht seit 1. April 2000 in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Der vorliegende besoldungsrechtliche Streit betrifft Zeiträume, in denen sich der Beschwerdeführer als Revierinspektor der Justizwache (mangels Option in das neue Funktionszulagenschema als Wachebeamter der Verwendungsgruppe W 2) noch im Dienststand befand. Seine Dienststelle war die Justizanstalt X. (JA). Wegen seiner zahlreichen Krankenstände (ungefähr 1400... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §145 idF 1994/550;GehG 1956 §83 idF 1994/550; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/12/0316 E 8. Jänner 2002 RS 9 Stammrechtssatz Die Vergütung für wachespezifische Belastungen gebührt als pauschalierte nebengebührenähnliche Leistung (siehe den Verweis in § 83 Abs. 3 GehG 1956) jedenfalls nur, wenn und solange die anspruchsbegründende Tätigkeit tatsächlich erbracht wird. Na... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §38;BDG 1979 §40;GehG 1956 §15 Abs6 idF 1972/214;GehG 1956 §19a Abs1 idF 1972/214;GehG 1956 §82 idF 1994/550;GehG 1956 §83 idF 1994/550;
Rechtssatz: Der tatsächliche Wegfall der den Nebengebührenanspruch begründenden bisherigen Verwendung durch eine Personalmaßnahme (z.B. Versetzung, Verwendungsänderung) führt grundsätzlich auch zum Wegfall ... mehr lesen...
Der 1943 geborene Beschwerdeführer steht seit 1. Februar 1998 in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund (vgl. dazu das hg Erkenntnis vom 25. März 1998, 96/12/0296). Der vorliegende besoldungsrechtliche Streit betrifft Zeiträume, in denen sich der Beschwerdeführer als Bezirksinspektor der Justizwache (Beamter der Verwendungsgruppe E2a) noch im Dienststand befand. Seine Dienststelle war die Justizanstalt X. (JA), bei der er im strittigen Zeitraum als Sachbearbeiter d... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §83 idF 1994/550;
Rechtssatz: Die Vergütung für wachespezifische Belastungen gebührt als pauschalierte nebengebührenähnliche Leistung (siehe den Verweis in § 83 Abs. 3 GehG 1956) jedenfalls nur, wenn und solange die anspruchsbegründende Tätigkeit tatsächlich erbracht wird. Nach dem Wortlaut des § 83 GehG 1956 muss es sich dabei um einen Dienst handeln, mit dem "wachespezi... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor der Justizwache in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Justizanstalt (JA) X. Für seinen Dienst besteht ein Schicht- und Wechseldienstplan. Der Beschwerdeführer ist auch Mitglied des Dienststellenausschusses (DA) dieser Dienststelle. Im hier maßgebenden Zeitraum des Jahres 1994 bezog er pauschalierte Nebengebühren (Aufwandsentschädigung nach § 20 des Gehaltsgesetzes 1956 (GG) und Erschwer... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §144 idF 1994/550;GehG 1956 §145 idF 1994/550;GehG 1956 §15 Abs5 idF 1972/214;GehG 1956 §19a Abs1 idF 1972/214;GehG 1956 §20 Abs1 idF 1972/214;GehG 1956 §82 idF 1994/550;GehG 1956 §83 idF 1995/043;
Rechtssatz: Beim Dienstantritt im Sinn des § 15 Abs 5 letzter Satz GehG kann es nicht bloß auf das Erscheinen des Beamten am Arbeitsplatz und seine Dienstbereitschaft ankommen,... mehr lesen...