Zur Darstellung des Verwaltungsgeschehens wird zur Vermeidung von Wiederholungen vorerst in sinngemäßer Anwendung des § 43 Abs. 2 zweiter Satz VwGG auf das in dieser Sache ergangene hg. Erkenntnis vom 5. Juli 2006, Zl. 2005/12/0224, verwiesen; mit diesem Erkenntnis hob der Verwaltungsgerichtshof den Bescheid der belangten Behörde vom 21. September 2005, mit dem die belangte Behörde den Beschwerdeführer zum Ersatz eines in der Zeit vom 1. April 2000 bis 28. Februar 2002 empfangenen Übe... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §30 Abs4;
Rechtssatz: Mag auch an Hand der auf den Bezugszetteln ausgewiesenen Schlüssel "2523(UEP)" bzw. "9767(PM)" nicht eindeutig erkennbar gewesen sein, dass es sich hiebei um eine pauschalierte Überstundenvergütung handelte, so hätten dem Beschwerdeführer eingedenk der Bestimmung des § 30 Abs. 4 GehG doch Zweifel an einer Gebührlichkeit dieser Beträge neben seinen Be... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §30 Abs4;
Rechtssatz: Infolge der Abgeltungsfiktion des § 30 Abs. 4 GehG können zeitliche oder mengenmäßige Mehrleistungen des Beamten keiner weiteren (doppelten) Abgeltung mehr zugänglich sein. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2008:2007120132.X02 Im RIS seit 25.07.2008 Zuletzt... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Hofrat in einem öffentlichrechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund und war - den vorgelegten Verwaltungsakten zufolge - zuletzt (provisorischer) Leiter der Heeresbauverwaltung O. Er hatte seine Überleitung in den Allgemeinen Verwaltungsdienst mit Wirksamkeit vom 1. April 2000 bewirkt und war seit damals in der Verwendungsgruppe A1 in die Funktionsgruppe 6 eingestuft. Mit Bescheid des Bundesministers für Bauten und Technik vom 29. Juni 1983 war ihm ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;GehG 1956 §13a Abs1 idF 1966/109;GehG 1956 §30 Abs4;VwGG §36 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall ist die Frage zu beantworten, ob der Beamte ab April 2000 beim fortwährenden Empfang der pauschalierten Überstundenvergütung gutgläubig im Sinn des § 13a Abs. 1 GehG 1956 war. Der Beamte hatte au... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §13a Abs1 idF 1966/109;GehG 1956 §30 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall beruhte die Fortgewährung der pauschalierten Überstundenvergütung auf der offensichtlich falschen Anwendung des § 30 Abs. 4 GehG 1956 - einer
Norm: , deren Auslegung keine Schwierigkeiten bereitet. Schlagworte Auslegung Diverses VwRallg3/... mehr lesen...