RS Vwgh 2008/6/25 2007/12/0132

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Veröffentlicht am 25.06.2008
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §30 Abs4;

Rechtssatz

Infolge der Abgeltungsfiktion des § 30 Abs. 4 GehG können zeitliche oder mengenmäßige Mehrleistungen des Beamten keiner weiteren (doppelten) Abgeltung mehr zugänglich sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007120132.X02

Im RIS seit

25.07.2008

Zuletzt aktualisiert am

01.10.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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