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63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §30 Abs4;Rechtssatz
Infolge der Abgeltungsfiktion des § 30 Abs. 4 GehG können zeitliche oder mengenmäßige Mehrleistungen des Beamten keiner weiteren (doppelten) Abgeltung mehr zugänglich sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007120132.X02Im RIS seit
25.07.2008Zuletzt aktualisiert am
01.10.2013