RS Vwgh 2006/7/5 2005/12/0224

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Veröffentlicht am 05.07.2006
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §13a Abs1 idF 1966/109;
GehG 1956 §30 Abs4;
VwRallg;

Rechtssatz

Im Beschwerdefall beruhte die Fortgewährung der pauschalierten Überstundenvergütung auf der offensichtlich falschen Anwendung des § 30 Abs. 4 GehG 1956 - einer Norm, deren Auslegung keine Schwierigkeiten bereitet.

Schlagworte

Auslegung Diverses VwRallg3/5

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005120224.X02

Im RIS seit

04.08.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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