Entscheidungen zu § 24a Abs. 5 GehG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-8 von 8

TE Vwgh Erkenntnis 2003/4/25 2002/12/0190

Der Beschwerdeführer steht als Stabswachtmeister in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 20. November 1997 wurde dem Beschwerdeführer mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 1997 gemäß § 80 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333 (BDG 1979), eine Naturalwohnung im Gesamtausmaß von 76,82 m2 und ein KFZ-Abstellplatz zugewiesen. Als monatliche Vergütung wurde gemäß den §§ 24a bis c des Gehaltsgesetzes 1956, BGBl. Nr. 54 (... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.04.2003

RS Vwgh 2003/4/25 2002/12/0190

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §24a Abs5 Z1 idF 1998/I/123;
Rechtssatz: Die Grundvergütungen im Sinne des § 24a GehG 1956 erhöhen sich jeweils im Ausmaß der Änderung des vom Bund zu leistenden Hauptmietzinses. Die Richtigkeit dieser Ansicht ergibt sich bereits aus dem Gesetz selbst, und zwar aus § 24a Abs. 5 Z. 1 leg. cit. Demnach vermindern oder erhöhen sich die Grundvergütungen für die in Abs. 2 gena... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.04.2003

TE Vwgh Erkenntnis 2002/9/13 2000/12/0120

Der Beschwerdeführer steht als Vizeleutnant in Ruhe seit 1. April 1992 in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Während seines Dienststandes war dem Beschwerdeführer mit Bescheid der belangten Behörde vom 18. Oktober 1968 eine Naturalwohnung in M überlassen worden, für die in der Folge mit Bescheid vom 22. Jänner 1979 eine monatliche Vergütung festgesetzt worden war. Auf Grund seiner Ruhestandsversetzung entzog ihm die belangte Behörde mit Bescheid vom 8. Ap... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 13.09.2002

RS Vwgh 2002/9/13 2000/12/0120

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §112f Abs1 idF 1999/I/127;GehG 1956 §112f Abs2 idF 1999/I/127;GehG 1956 §24a Abs5 idF 1998/I/123;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass die (errechnete) "Anhebung" der Grundvergütung auf S 5.973,66 (ab 1. März 1999), auf der die Herabsetzung im angefochtenen Bescheid aufbaut, nicht die Folge einer Anpassung nach § 112f Abs. 1 GehG zum 1. Juli 1998 ist, sondern einer (später... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.09.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2002/2/20 95/12/0029

Der Beschwerdeführer steht als Vorsteher des Bezirksgerichtes M in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Bescheid des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Linz vom 1. April 1986 wurde dem Beschwerdeführer eine näher bezeichnete Wohnung und eine (nicht beheizte) Garage als Naturalwohnung zugewiesen. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 28. April 1986 wurde u.a. die Vergütung für die Garagenbenützung gemäß § 24 Abs. 1 des Gehaltsgesetzes 1956 (GG) mit mo... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.02.2002

RS Vwgh 2002/2/20 95/12/0029

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §24a Abs5 idF 1986/387;GehGNov 45te Art10;
Rechtssatz: Garagenvergütungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Art X der 45. GG-Novelle, welcher anordnet, dass Grundvergütungen unverändert bleiben sollen, die mit rechtskräftigem Bescheid vor dem 1. Jänner 1987 für "Natural- und Dienstwohnungen" festgelegt worden sind. Zu diesen sind aber schon nach dem klaren Wortlau... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.02.2002

TE Vwgh Erkenntnis 1991/9/23 90/12/0262

Der Beschwerdeführer steht als Oberkommissär in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr. Mit Eingabe vom 15. Juni 1989 ersuchte der Beschwerdeführer um Zuweisung des Garagenabstellplatzes nn1 und Festsetzung des Benützungsentgeltes in Bescheidform. Mit dem angefochtenen Bescheid setzte die belangte Behörde das vom Beschwerdeführer zu leistende Benützungsentgelt für den ihm zugew... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.09.1991

RS Vwgh 1991/9/23 90/12/0262

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §24a Abs5;VwRallg;
Rechtssatz: "Beheizen", im Sinne des Gesetzes, ist nicht nur Wärmeerzeugung in dem Raum, der als "beheizt" zu gelten hat. Eine Anlage zur "Beheizung" muß auch nicht primär der Heizung dienen und die Wärmezufuhr kann auch Nebenwirkung eines anderen Vorganges sein. Es ist auch unerheblich, mit welchen technischen Verfahren d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.09.1991

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