Der Beschwerdeführer steht seit 1. Juli 1996 als Oberrechnungsrat in Ruhe in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zur Landeshauptstadt Graz. Zum Sachverhalt und zur Vorgeschichte dieser Beschwerdesache wird zur Vermeidung entbehrlicher Wiederholungen in sinngemäßer Anwendung des § 43 Abs. 2 zweiter Satz VwGG auf das hg. Erkenntnis vom 22. November 2000, Zl. 99/12/0113, verwiesen. Der Verwaltungsgerichtshof hat die Aufhebung des damals angefochtenen Bescheides we... mehr lesen...
Index: L24006 Gemeindebedienstete Steiermark63/02 Gehaltsgesetz
Norm: DGO Graz 1957 §74 Abs3;GehG 1956 §19;GehG 1956 §23 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2002/12/0098 E 22. Jänner 2003
Rechtssatz: § 74 Abs. 3 DGO Graz stellt nicht auf die zur Verfügung stehenden Mittel ab. Der Verwaltungsgerichtshof hat zu der insofern vergleichbaren Ermessensbestimmung des § 23 Abs. 1 GG betreffend... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Vizeleutnant in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Landwehrstammregiment nn in X. Mit Schreiben vom 9. November 1992 beantragte der Beschwerdeführer die Gewährung eines Gehaltsvorschusses in der Höhe von S 100.000,-- und gab als Verwendungszweck "Umbau der Eigentumswohnung (Wärmedämmung und Sanierung)" an. Er begründete sein Ansuchen damit, daß der Aus- und Umbau seiner Wohnung wegen seiner Kinder (unte... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;GehG 1956 §23 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Bei Festlegung der Höhe eines Gehaltsvorschusses nach § 23 Abs 1 GehG hat die Behörde insbesondere die gesamthaft zu betrachtende finanzielle Situation des Beamten zu erörtern. Hiebei hat eine wirtschaftliche Betrachtungsweise Platz zu greifen, die alle Verpflich... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof31/01 Allgemeines Haushaltsrecht Bundesbudget40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;BHG 1986;B-VG Art51;GehG 1956 §19;GehG 1956 §23 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Mangels einer ausdrücklichen Verankerung in § 23 Abs 1 GehG (vgl demgegenüber die Textierung in § 19 GehG) kommt bei Festlegung der Höhe eines Geha... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;B-VG Art130 Abs2;GehG 1956 §23 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Festsetzung der Höhe des Gehaltsvorschusses nach § 23 Abs 1 GehG handelt es sich um eine Ermessensentscheidung iSd Art 130 Abs 2 B-VG. Im Ermessensbereich der Festlegung der Höhe des Gehaltsvorschusses kommt den alternativen "Eingangsvoraussetzungen" ... mehr lesen...