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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §58 Abs2;Rechtssatz
Mangels einer ausdrücklichen Verankerung in § 23 Abs 1 GehG (vgl demgegenüber die Textierung in § 19 GehG) kommt bei Festlegung der Höhe eines Gehaltsvorschusses eine Berufung auf das Ausmaß der vorhandenen Mittel laut finanzgesetzlichem Ansatz als ausschlaggebendes Kriterium nicht in Betracht.
Schlagworte
Begründung von Ermessensentscheidungen Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Besondere Rechtsgebiete DienstrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993120292.X03Im RIS seit
06.07.2001