Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehender Beamter des Exekutivdienstes, führte mit an die Landespolizeidirektion XXXX (in der Folge: die Behörde) gerichtetem Schreiben vom 14.07.2022 aus, dass die ihm für einen bestimmten Zeitraum zustehenden pauschalierten Aufwandsentschädigungen (für die Betreuung eines Polizeidiensthundes im Privathaushalt nach Pkt. 6.14... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 23.01.2023, wurde betreffend die Beschwerdeführerin, eine in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehende Beamtin, die mit Bescheid vom 12.05.2003 gemäß § 15 Abs. 2 und 3 des Gehaltsgesetzes 1956 (GehG) vorgenommene Pauschalierung der Mehrleistungszulage nach § 18 GehG mit dem auf die Zustellung des Bescheides folgenden Monatsersten aufgehoben. 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 09.11.2018 beantragte der Beschwerdeführer, ein zu diesem Zeitpunkt in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehender Beamter des Exekutivdienstes der Landespolizeidirektion XXXX (in der Folge: die Behörde), im Wege seines Rechtsvertreters die rückwirkende Erstattung der nach § 13c GehG vorgenommenen Kürzung seiner Monatsbezüge in Höhe von 20% und der ihm zustehenden Nebengebühren nach § 15 leg.cit. Dazu ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 06.10.2021 brachte die revisionswerbende Partei eine Amtsrevision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Dabei stellte sie den Antrag, dieser Revision die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, ohne diesen Antrag zu begründen. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: 1.1. § 30 Abs. 2 VwGG lautet: „Bis zur Vorlage der Revision hat das Verwaltungsgericht, ab Vor... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 12.09.2014 wurde der Beschwerdeführer, ein in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehender Beamter des Exekutivdienstes, im Rahmen einer ärztlichen Untersuchung eines Suchtkranken aufgrund von Selbst- und Gemeingefährdung von diesem angegriffen und dabei am Körper verletzt. Mit Bescheid vom 22.01.2015 erkannte die – zum damaligen Zeitpunkt zuständige – Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (in der Folge: BVA) d... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit E-Mail vom 30.12.2018 beantragte der Beschwerdeführer die Aus- und Nachzahlung ruhender Nebengebühren rückwirkend ab dem 17.08.2017. Er befinde sich im Krankenstand und es sei fachärztlich festgestellt worden, dass die Ursache der Krankheit im aktuellen Konnex nach strukturellen und traumatischen Belastungen zu sehen sei. Die Krankenakte und Diagnose liege bei der Pol... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Mit Bescheid des Kommando Luftstreitkräfte (in der Folge auch „bB“) vom 08.02.2018 Zl. XXXX wurden die mittels Dienstrechtsmandat XXXX vom 28. Dezember 2010, GZ XXXX , mit Wirksamkeit vom 1. November 2010 gemäß § 15 Abs. 6 des Gehaltsgesetzes 1956 – GehG, BGBl. Nr. 54 in der derzeit gültigen Fassung, im Sinne des Erlasses des BMLVS vom 25. Oktober 2010, GZ XXXX , betreffend die Nebengebühren für den XXXX und XXXX , bisher gew... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Erlass des beim Vorstand des Telekom Austria AG eingerichteten Personalamtes als oberste Dienstbehörde von 29.01.2015 sind die Personalämter der Telekom Austria AG ersucht worden, mit Wirkung zum 01.03.2015 die Auszahlung der bislang auf Basis der Nebengebührenvorschrift (NGV - Erlass/Dienstanweisung) angewiesenen Nebengebühren "Erschwerniszulage für den technischen Innendienst" (12b NVG) und "Aufwandsentschädigungen für bestimmte Kategori... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Aufgrund eines Rechenfehlers wurde im
Spruch: des gegenständlichen Erkenntnisses die betragsmäßige Höhe des vom Beschwerdeführer rückzuerstattenden Übergenusses falsch angegeben. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Beweiswürdigung: Das Bundesverwaltungsgericht geht vom oben dargelegten unstrittigen Sachverhalt, der unmittelbar auf Grund der Aktenlage festgestellt werden konnte Von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (in der Folge: die Behörde) vom 22.05.2018 wurde der Beschwerdeführer, der mit Wirksamkeit vom 01.05.2018 zum Leiter des Rechtsbüros in der Justizanstalt XXXX ernannt worden war, darüber in Kenntnis gesetzt, dass für ihn im Hinblick auf seine Tätigkeit im leitenden Vollzugsdienst ab 01.05.2018 der verlängerte Dienstplan gemäß § 48 Abs. 6 BDG 1979 iVm der Ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit im
Spruch: genannten Bescheid des Kommando Streitkräfte vom 29.08.2019, zugestellt am 02.09.2019, wurde festgestellt, dass die dem Beschwerdeführer mit Wirksamkeit vom 01.01.2010 zuerkannten pauschalierten Nebengebühren (Radarzulage) mit Ablauf des 31.08.2019 mit Null zu bemessen sind. Begründend wird darin ausgeführt, dass der Beschwerdeführer mit Wirksamkeit vom 01.09.2019 in seiner Verwendung verändert worden und dadurch sein Anspruch ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang Mit im
Spruch: genannten Bescheid des Kommando Luftstreitkräfte vom 29.05.2017 wurde ausgesprochen, dass dem Beschwerdeführer für die im Zeitraum vom Juli 2013 bis März 2016 geleisteten Flugminuten im Zuge von Auslandsverwendungen nach § 1 Z 1 des Bundesverfassungsgesetzes über Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland (KSE-BVG) iVm § 1 Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz (AZHG) keine fin... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch: sowie einen Hinweis auf den Verzicht ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit im
Spruch: genannten Bescheid des Kommando Luftstreitkräfte vom 26.05.2017 wurde ausgesprochen, dass dem Beschwerdeführer für die im Zeitraum vom März 2013 bis Februar 2016 geleisteten Flugminuten im Zuge von Auslandsverwendungen nach § 1 Z 1 des Bundesverfassungsgesetzes über Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland (KSE-BVG) iVm § 1 Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz (AZHG) k... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 18.01.2012 wurde festgestellt, dass der nunmehrigen Beschwerdeführerin ab 01.02.2012 eine pauschalierte Gefahrenzulage (Infektionsgefahrenvergütung und Strahlengefährdung) in der Höhe von monatlich 2,02 vH des Gehaltes für die Dauer ihrer Einteilung und Tätigkeit als FA Psychiatrie beim Heeresspital gebühre. Auf Grund einer Überprüfung der letzten acht Monate zufolge Herabsetzung der Wochendienstzeit mit Bescheid vom 22... mehr lesen...