Entscheidungsgründe: I. 1.1. L S stand in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Landeshauptstadt Linz. Seit 3.9.1987 war er wegen eines gegen ihn eingeleiteten Strafverfahrens vom Dienst suspendiert. Mit Urteil des Landesgerichtes Linz vom 3.4.1990, Hv 8/89, wurde er wegen des Verbrechens des schweren Betruges nach den §§146 und 147 Abs3 StGB und des Vergehens der fahrlässigen Krida nach §159 Abs1 Z2 StGB zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von zwe... mehr lesen...
Index: L2 DienstrechtL2400 Gemeindebedienstete
Norm: B-VG Art138 Abs1 litaDVG §1, §2GehG 1956 §13aOö Statutargemeinden-BeamtenG §1, §2Statut für die Landeshauptstadt Linz 1992 §64StGB §27 Abs1VfGG §46 Abs1VfGG §52
Leitsatz: Zulässigkeit eines Antrags auf Entscheidung eines negativen
Kompetenzkonfliktes zwischen Arbeits- und Sozialgericht bzw
Oberlandesgericht und dem Stadtsenat der Landeshauptstadt Linz
bezüglich der Rückforderung zu Un... mehr lesen...
Begründung: I. 1.1. Die Klägerin ist Richterin des Oberlandesgerichtes Wien. In ihrer auf Art137 B-VG gestützten, gegen den Bund gerichteten Klage vom 8.4.1997 begehrt die Klägerin die Erlassung folgenden Urteils: "1. Der vom Beklagten Bund gegen die Klägerin erhobene Anspruch auf Rückzahlung (Einbehaltung) von S 409.108,10 an Dienstbezügen besteht nicht zu Recht. 2. Der Beklagte Bund (Bundesminister für Justiz) ist schuldig, der klagenden Partei zu Handen des Klagevertret... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/02 Gehaltsgesetz 1956
Norm: B-VG Art137 / BescheidGehG 1956 §13GehG 1956 §13a
Leitsatz: Zurückweisung der Klage einer Richterin auf Feststellung der
Unrechtmäßigkeit des vom beklagten Bund erhobenen Anspruches auf
Rückzahlung (Einbehaltung) von Dienstbezügen nach dem GehG 1956
infolge Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde
Rechtssatz: Gemäß §13a GehG 1956... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Nov. LGBl. 15/1976 zum Statut der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl. 130, regelte (ua.) die Funktionsbezüge und Ruhebezüge der Mitglieder des Stadtsenates sowie die Versorgungsgenüsse ihrer Hinterbliebenen neu. Nach §39 Abs2 hatte der Bürgermeister für die Dauer seiner Funktion Anspruch auf einen Funktionsbezug in der Höhe der jeweiligen Entschädigung, die dem Ersten Landeshauptmannstellvertreter gemäß §§4 und 6 des Steiermärkischen Bezügegesetz... mehr lesen...
Index: L1 GemeinderechtL1010 Stadtrecht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art18 Abs1B-VG Art140 Abs1 / PrüfungsmaßstabB-VG Art144 Abs1 / AllgStGG Art5Stmk LandesbeamtenG 1974 §2 Abs1PG 1965 §39GehG 1956 §13aStmk BezügeG 1973 §27, §37Stmk GemeindebedienstetenG 1957 §33aDienst- und GehaltsO der Beamten der Landeshauptstadt Graz 1956 §77a Grazer Statut 1967 §39a, §39a Abs1
Leitsatz: Statut der Landeshauptstadt Graz 1967 idF der Nov. LGBl. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) Dem Beschwerdeführer wurde im Jahre 1967 mit Beschluß des Gesamtkollegiums der damaligen Technischen Hochschule Wien die Lehrbefugnis für "Angewandte Strömungslehre und Flugmechanik" verliehen. Der Bundespräsident ernannte mit Entschließung vom 16. Oktober 1973 den am 1. April 1912 geborenen Beschwerdeführer zum Außerordentlichen Hochschulprofessor gemäß §10a des Hochschulorganisationsgesetzes idF BG BGBl. 276/1972 (im folgenden: HOG) am Institut für... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/02 Gehaltsgesetz 1956
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktStGG Art5GehG 1956 §13aGehaltsüberleitungsG §32 Abs4 idF BGBl 277/1972 GehaltsüberleitungsG §67 Abs1HochschulorganisationsG §10aUOG §110 Abs3
Rechtssatz: Gehaltsüberleitungsgesetz; Versetzung in den dauernden Ruhestand von Gesetzes wegen gemäß §67 Abs1 Gehaltsgesetz 1956; zu Unrecht empfangene Aktivbezüge na... mehr lesen...