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63 Allgemeines Dienst- und BesoldungsrechtNorm
B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktRechtssatz
Gehaltsüberleitungsgesetz; Versetzung in den dauernden Ruhestand von Gesetzes wegen gemäß §67 Abs1
Gehaltsgesetz 1956; zu Unrecht empfangene Aktivbezüge nach Übertritt in den dauernden Ruhestand; keine Empfangnahme von Übergenüssen im guten Glauben; keine denkunmögliche und keine gleichheitswidrige Anwendung des §13a
Schlagworte
Dienstrecht, Hochschullehrer, ÜbergenußEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1982:B394.1980Dokumentnummer
JFR_10179689_80B00394_01