Der Beschwerdeführer stand bis zum Ende des Jahres 1997 als Beamter der Verwendungsgruppe B - zuletzt mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1995 in die Dienstklasse IV befördert - und steht seit 1. Jänner 1998 als Beamter der Verwendungsgruppe A2 im Funktionszulagenschema in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seit Mai 1993 wurde er in einer Geschäftsabteilung der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland als Referent bzw. Referatsleiter verwendet. ... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht63/02 Gehaltsgesetz
Norm: DeregulierungsG - Öffentlicher Dienst 2002 Art2 Z54;GehG 1956 §121 Abs4 idF 2002/I/119;GehG 1956 §175 Abs42 idF 2002/I/119;
Rechtssatz: Der nach Art. 2 Z. 54 des Deregulierungsgesetzes - Öffentlicher Dienst 2002 (BGBl I Nr 119) vorgesehene Entfall des letzten Satzes des § 121 Abs. 4 GehG, eine Bestimmung, die auf den Zeitpunkt der Besch... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Ministerialrat in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist Leiter einer Präsidialabteilung der belangten Behörde. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 21. April 1989 wurde dem Beschwerdeführer für seine Funktion als Leiter der Abteilung Präs. B 3 mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 1988 eine Verwendungszulage gemäß § 30a Abs. 1 Z. 3 des Gehaltsgesetzes 1956 (GG) in der Fassung der 24. GG-Novelle, BGBl. Nr. 214/1972, (im Folgenden k... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §121 Abs2 Z2;GehG 1956 §121 Abs4 Z2;GehG 1956 §30a Abs1 Z3;GehG 1956 §30a Abs2;
Rechtssatz: Für die "Besonderheit" einer Abteilung ist nicht bloß die absolute Zahl der zugewiesenen Mitarbeiter, sondern auch deren Einstufung maßgebend (Hinweis E 28.1.1985, 84/12/0119, und E 15.4.1985, 84/12/0049, VwSlg 11739 A/1985). European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §121 Abs2 Z2;GehG 1956 §121 Abs4 Z2;GehG 1956 §30a Abs1 Z3;GehG 1956 §30a Abs2;
Rechtssatz: Eine Bemessung der Leiterzulage mit drei Vorrückungsbeträgen steht nur dem selbständigen Leiter einer Abteilung besonderer Bedeutung oder besonderer Größe zu. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:1994120153.X01 Im... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §121 Abs1 Z3;GehG 1956 §121 Abs4 Z2;GehG 1956 §30a Abs1 Z3;GehG 1956 §30a Abs2;
Rechtssatz: Die personelle Ausstattung einer Ministerialabteilung ist eher als unterdurchschnittlich zu bezeichnen, wenn die Funktion der Stellvertretung nur einem B-Beamten obliegt, neben dem noch ein VB a und zwei B-Beamte eingesetzt sind (weiters insgesamt vier Angehörige der Verwendungs/En... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Hofrat (Dienstklassensystem) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Als Leiter der Bundesanstalt für Fischereiwirtschaft wurde ihm von der belangten Behörde mit Bescheid vom 3. Dezember 1993 eine Verwendungszulage in der Höhe von 2 1/2 Vorrückungsbeträgen der Dienstklasse VIII bemessen. Von dieser Verwendungszulage galten 1 1/2 Vorrückungsbeträge als Überstundenvergütung. Mit Bundesgesetz über das Bundesamt für Wasserwi... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §121 Abs1 Z3 idF 1994/550;GehG 1956 §121 Abs2 idF 1994/550;GehG 1956 §121 Abs4 Z2 idF 1994/550; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/12/0378 E 25. Februar 1998 RS 1 Stammrechtssatz Beamte mit geringerer Verantwortung oder geringerer Belastung in zeitmäßiger und mengengemäßer Hinsicht dürfen nur eine gegenüber der Höchstgrenze nach § 121 Abs 2 GehG entsprechend abgestufte V... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Hofrat (Dienstklassensystem) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Bundesamt und Forschungszentrum für Landwirtschaft in Wien. Im Rahmen dieser Dienststelle wurde der Beschwerdeführer mit Dekret vom 26. April 1995 mit der Leitung des Institutes für Getränkeanalytik betraut. Mit Schreiben der belangten Behörde vom 3. Juli 1995 wurde dem Beschwerdeführer mitgeteilt, dass er - voraussichtlich - auf Grund ... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §121 Abs1 Z3;GehG 1956 §121 Abs2;GehG 1956 §121 Abs4 Z2;GehG 1956 §121 Abs5;
Rechtssatz: Im E VwGH 16.12.1998, 93/12/0140, wurde zum Ausdruck gebracht, dass in besonders gelagerten Fällen der quantitativen Mehrleistungskomponente bei der (Gesamt)Bemessung der Leiterzulage stärker ins Gewicht fallende Bedeutung beigemessen werden kann als der qualitativen. Dabei wird jedoc... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §121 Abs1 Z3;GehG 1956 §121 Abs2;GehG 1956 §121 Abs4 Z2;GehG 1956 §121 Abs5;GehG 1956 §13b;GehG 1956 §16;
Rechtssatz: Für die Bemessung der Leiterzulage kann der vor allem entscheidende GRAD DER VERANTWORTUNG wie jede relative Größe nur unter Heranziehung eines geeigneten Maßstabes ermittelt werden. Als dieser Maßstab kann unter Außerachtlassung von Fällen ganz außergewöh... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Ministerialrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist Leiter einer Abteilung im Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten. Aus Anlaß seiner mit Wirkung vom 1. Juli 1992 erfolgten Beförderung in die Dienstklasse VII war ihm zuletzt die Verwendungszulage nach § 30a Abs. 1 Z. 3 GG mit Bescheid der belangten Behörde vom 29. Juni 1992 mit 18,25 % der Dienstklasse V/2 bemessen worden. Am 1. Juli 1997 wur... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §121 Abs1 Z3 idF 1994/550;GehG 1956 §121 Abs2 idF 1994/550;GehG 1956 §121 Abs4 Z2 idF 1994/550;
Rechtssatz: Beamte mit geringerer Verantwortung oder geringerer Belastung in zeitmäßiger und mengengemäßer Hinsicht dürfen nur eine gegenüber der Höchstgrenze nach § 121 Abs 2 GehG entsprechend abgestufte Verwendungszulage erhalten. Um dieses Verhältnis ermitteln zu können, muß... mehr lesen...