RS OGH 1938/3/17 2Ob175/38

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Veröffentlicht am 17.03.1938
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Norm

ABGB §233 A

Rechtssatz

Wenn unter den Geschäften von größerer Wichtigkeit in § 233 ABGB beispielsweise der Vergleich eines Rechtsstreites angeführt ist, so gehört zu diesen Geschäften - auch der Vergleich über eine streitige Entschädigungssumme, die zwar noch nicht eingeklagt wurde, aber jederzeit eingeklagt werden kann.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 175/38
    Entscheidungstext OGH 17.03.1938 2 Ob 175/38
    Veröff: DREvBl 1938/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1938:RS0049044

Dokumentnummer

JJR_19380317_OGH0002_0020OB00175_3800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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