Rechtssatz: Der Wille, eine Dienstbarkeit zu ersitzen, besteht auch dann, wenn derjenige, der eine derartige Ersitzung geltend macht, im maßgeblichen Zeitraum irrigerweise geglaubt hat, Eigentümer der belasteten Liegenschaft zu sein (Hinweis auf Schubert in Rummel, ABGB 2. Band, Randziffer 3 zu § 1460 und bei Dittrich-Tades, ABGB, 32. Auflage, § 1460 Entscheidung 10). Im RIS seit 15.05.2006 mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: ABGB §1497;IESG §1 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Im Verfahren nach dem IESG ist im Unterschied zum Zivilprozess auf die Verjährung eines privatrechtlichen Anspruches im Sinne des § 1 Abs 2 IESG von Amts wegen Bedacht zu nehmen (Hinweis E 22.3.1983, 82/17/0012); auch wenn der ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: ABGB §1497;IESG §1 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Auch wenn der behauptete privatrechtliche Anspruch auf einen Vergleich gestützt wird, ist zu prüfen, ob der verglichene Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis erwachsen ist und dieser ursprüngliche Anspruch nicht schon zum Zeitpunk... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: ABGB §1497;IESG §1 Abs2;
Rechtssatz: Nach der vom VwGH geteilten Rechtsansicht des OGH muss die für die Unterbrechung der Verjährung geeignete Anerkennung der Forderung nicht ausdrücklich erfolgen; es genügt jede Rechtshandlung des Schuldners, die die Anerkennung des Rechtes des Gläubigers zur denknotw... mehr lesen...