RS Vwgh 1986/11/19 85/11/0288

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.11.1986
beobachten
merken

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

ABGB §1497;
IESG §1 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Auch wenn der behauptete privatrechtliche Anspruch auf einen Vergleich gestützt wird, ist zu prüfen, ob der verglichene Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis erwachsen ist und dieser ursprüngliche Anspruch nicht schon zum Zeitpunkt des Vergleichsabschlusses verjährt war. Diesbezüglich ist zu prüfen, ob nicht der Unterbrechungsgrund (§ 1497 ABGB) des Anerkenntnisses vorliegt.

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht VwRallg6/1 Rechtsgrundsätze Verjährung im öffentlichen Recht VwRallg6/6

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985110288.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten