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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ABGB §1497;Rechtssatz
Auch wenn der behauptete privatrechtliche Anspruch auf einen Vergleich gestützt wird, ist zu prüfen, ob der verglichene Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis erwachsen ist und dieser ursprüngliche Anspruch nicht schon zum Zeitpunkt des Vergleichsabschlusses verjährt war. Diesbezüglich ist zu prüfen, ob nicht der Unterbrechungsgrund (§ 1497 ABGB) des Anerkenntnisses vorliegt.
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht VwRallg6/1 Rechtsgrundsätze Verjährung im öffentlichen Recht VwRallg6/6European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985110288.X02Im RIS seit
11.07.2001