Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 05.04.2018 Index: L82009 Bauordnung Wien20/01 Allgemein bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: BauO Wr §54ABGB §1460
Rechtssatz: Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes entsteht die Verpflichtung zur Gehsteigherstellung kraft Gesetzes, und zwar bei jeder Bauführung grundsätzlich von neuem, ohne dass es einer Anordnung oder Auflage zur Gehst... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Mag.a Ebner, LL.M., über die Beschwerde 1.) des Herrn M. S. und 2.) der Frau O. K., beide vertreten durch Rechtsanwälte OG, vom 14.6.2016 gegen Punkt II.) des Bescheides des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 37 - Gebietsgruppe ..., Kleinvolumige Bauvorhaben 2, vom 17.5.2016, Zl. MA37/232343-2016-1, zu Recht erkannt: I. Gemäß § 28 Abs. 1 VwGVG wird die Beschwerde als unbeg... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 05.04.2018 Index: L82009 Bauordnung Wien20/01 Allgemein bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: BauO Wr §54ABGB §1460
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 14.12.2004, Zl. 2003/05/0216, zum Wesen der Bekanntgabe der Gehsteigherstellung ausge-sprochen, dass erst nach der Bekanntgabe der Breite, Höhenlage und Bauart des Gehsteiges sowie... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 05.04.2018 Index: L82009 Bauordnung Wien20/01 Allgemein bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: BauO Wr §54ABGB §1460
Rechtssatz: Es ist zutreffend, dass der Oberste Gerichtshof ausgesprochen hat, dass auch eine Ersitzung von Privatrechten am öffentlichen Gut möglich ist, sofern die Ausübung von Nutzungsrechten nicht ausdrücklich verboten ist, kommt gegen-ständlic... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 05.04.2018 Index: L82009 Bauordnung Wien20/01 Allgemein bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: BauO Wr §54ABGB §1460
Rechtssatz: Es ist darauf hinzuweisen, dass der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung judiziert hat, dass das Rechtsinstitut der Ersitzung dem öffentlichen Recht fremd ist, es sei denn, dass es in einem Gesetz ausdrücklich anerkannt wi... mehr lesen...