1 Wer grob fahrlässig § 6 Abs. 3 seine Zahlungsunfähigkeit dadurch herbeiführt, dass er kridaträchtig handelt Abs. 5, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem J... mehr lesen...
1 Wer die Zwangslage, den Leichtsinn, die Unerfahrenheit oder den Mangel an Urteilsvermögen eines anderen dadurch ausbeutet, daß er sich oder einem Dritten für eine Leistung, die d... mehr lesen...
1 Wer gewerbsmäßig1.Personen zur selbstständigen oder unselbstständigen Erwerbstätigkeit ohne die erforderliche Anmeldung zur Sozialversicherung oder ohne die erforderlic... mehr lesen...
1 Wer die Anmeldung einer Person zur Sozialversicherung in dem Wissen, dass die in Folge der Anmeldung auflaufenden Sozialversicherungsbeiträge nicht vollständig geleistet werden sollen,... mehr lesen...
1 Wer als Dienstgeber Beiträge eines Dienstnehmers zur Sozialversicherung dem berechtigten Versicherungsträger vorenthält, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstr... mehr lesen...
1 Wer eine ihm gewährte Förderung mißbräuchlich zu anderen Zwecken als zu jenen verwendet, zu denen sie gewährt wurde, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder m... mehr lesen...
1 Wer seine Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, wissentlich missbraucht und dadurch den anderen am Vermögen schädigt, ist mit F... mehr lesen...
1 Wer mit dem Vorsatz, sich oder einem anderen eine Versicherungsleistung zu verschaffen,1.eine gegen Zerstörung, Beschädigung, Verlust oder Diebstahl versicherte Sache zerstört, be... mehr lesen...
1 Wer einen Betrug mit nur geringem Schaden aus Not begeht, ist, wenn es sich nicht um einen der Fälle der §§ 147 und 148 handelt, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Monat oder m... mehr lesen...
1 Wer die Beförderung durch eine dem öffentlichen Verkehr dienende Anstalt oder den Zutritt zu einer Aufführung, Ausstellung oder einer anderen Veranstaltung oder zu einer Einrichtu... mehr lesen...