§ 7 BJPG

Berufsjägerprüfungsgesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 25.07.2008 bis 31.12.9999

(1) Die Neufassung des § 5 Abs. 2 durch die Novelle LGBl. Nr. 58/2000 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

(2) Die Änderung der §§ 1 und 2, die Einfügung des § 5a und der Überschriften zu den §§ 3, 4, 5 und 6 durch die Novelle LGBl. Nr. 77/2008 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 25. Juli 2008, in Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 58/2000, LGBl. Nr. 77/2008

Stand vor dem 24.07.2008

In Kraft vom 17.03.1998 bis 24.07.2008

(1) Die Neufassung des § 5 Abs. 2 durch die Novelle LGBl. Nr. 58/2000 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

(2) Die Änderung der §§ 1 und 2, die Einfügung des § 5a und der Überschriften zu den §§ 3, 4, 5 und 6 durch die Novelle LGBl. Nr. 77/2008 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 25. Juli 2008, in Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 58/2000, LGBl. Nr. 77/2008

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