(1) Wahlvorschläge sind dem Präsidenten vor Beginn des Wahlvorganges schriftlich zu überreichen. Er hat sie dem Landtag zur Kenntnis zu bringen.(2) Wahlen werden, sofern nicht anderes bestimmt ist, mittels Stimmzettel vorgenommen und durch einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen entsch... mehr lesen...
LGBl. 0010-1LGBl. Nr. 71/2017[CELEX-Nr.: 32015L1535]LGBl. Nr. 107/2017LGBl. Nr. 11/2018LGBl. Nr. 75/2019LGBl. Nr. 63/2020LGBl. Nr. 3/2022LGBl. Nr. 23/2022 Inhaltsverzeichnis Abschnitt IDie Abgeordneten zum Landtag§ 1Wahlschein§ 2Gelöbnis der Abgeordneten§ 3Sitz und Stimme§ 4Zuordnung§ 5Immunität ... mehr lesen...
(1) Die Eintragung zu § 35 des Inhaltsverzeichnisses sowie § 31 Absatz 1 Z 3 und 10 und § 35 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 11/2018 treten mit 1. August 2018 in Kraft.(2) Die Eintragung zu § 16a des Inhaltsverzeichnisses sowie § 16a in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 75/2019... mehr lesen...
(1) Dieses Landesverfassungsgesetz tritt mit 1. Jänner 1979 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Landesverfassungsgesetz für das Land Niederösterreich in der Fassung von 1930, LGBl.Nr. 137, zuletzt geändert durch die Vierte Landesverfassungsnovelle, LGBl.Nr. 288/1969, außer Kraft.(2) Art. 33 Abs. 1 u... mehr lesen...
(1) Die Gesetzgebung des Landes Niederösterreich wird vom Landtag ausgeübt. Der Landtag besteht aus 56 Abgeordneten.(2) Die Abgeordneten werden auf Grund des gleichen, unmittelbaren, freien, geheimen und persönlichen Verhältniswahlrechtes gewählt.(3) Das Landesgebiet ist in räumlich geschlossene ... mehr lesen...
(1) Österreichische Staatsbürger, die in einer Gemeinde des Landes Niederösterreich ihren Hauptwohnsitz gemäß Art. 6 Abs. 3 und 4 B-VG haben, sind – unbeschadet staatsbürgerschaftsrechtlicher Vorschriften – Niederösterreichische Landesbürger.(2) Durch Landesgesetz kann geregelt werden, dass auch ... mehr lesen...
LGBl. 0001-1LGBl. 0001-2LGBl. 0001-3LGBl. 0001-4LGBl. 0001-5LGBl. 0001-6[CELEX-Nr.: 383L0189, 388L0182, 394L0010, 394L0010R(01)]LGBl. 0001-7LGBl. 0001-8 (DFB)LGBl. 0001-9LGBl. 0001-10[CELEX-Nr.: 398L0034, 398L0048]LGBl. 0001-11LGBl. 0001-12LGBl. 0001-13LGBl. 0001-14LGBl. 0001-15LGBl. 0001-16LGBl.... mehr lesen...
(1) Zum Schutz gegen das unbefugte Gebrauchen, Verunreinigen, Beschädigen oder Vernichten fremden Feldgutes sowie gegen das unbefugte Entziehen oder Zueignen fremden Feldgutes (Feldfrevel) kann die Gemeinde Feldschutzorgane bestellen. Diese sind Hilfsorgane der Gemeinde.(2) Als Feldschutzorgane d... mehr lesen...
(1) Als NÖ Senioren im Sinne dieses Gesetzes gelten alle österreichischen Staatsbürger und Staatsangehörigen eines anderen EWR-Mitgliedstaates, die in einer Gemeinde des Landes Niederösterreich ihren Hauptwohnsitz haben und-entweder aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtung einen Ruh... mehr lesen...
LGBl. 9280-1LGBl. 9280-2LGBl. 9280-3LGBl. Nr. 23/2018LGBl. Nr. 69/2018LGBl. Nr. 23/2022 mehr lesen...
(1) § 5a in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2018 tritt am 25. Mai 2018 in Kraft.(2) § 2 Abs. 1 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2022 tritt am 1. Juni 2022 in Kraft. mehr lesen...
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.(2) Das Inhaltsverzeichnis und § 7a in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2018 treten am 25. Mai 2018 in Kraft.(3) Das Inhaltsverzeichnis zu § 12 und § 12 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 32/2018 t... mehr lesen...
Die Fördermaßnahmen des II. Abschnittes gelten auch für eingetragene Partnerschaften entsprechend dem Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft, BGBl. I Nr. 135/2009 in der Fassung BGBl. I Nr. 86/2021, soweit die Partner österreichische Staatsbürger und/oder Staatsangehörige anderer EWR-Mi... mehr lesen...
Als NÖ Familie im Sinne dieses Gesetzes gelten-eheliche Lebensgemeinschaften österreichischer Staatsbürger und/oder Staatsangehöriger anderer EWR-Mitgliedstaaten, die in einer Gemeinde des Landes Niederösterreich ihren Hauptwohnsitz haben, mit ihrem Kind (ihren Kindern) und-Lebensgemeinschaften a... mehr lesen...
LGBl. 3505-1 (EWR-Rechtsanpassung)LGBl. 3505-2LGBl. 3505-3LGBl. Nr. 23/2018LGBl. Nr. 32/2018LGBl. Nr. 69/2018LGBl. Nr. 31/2020LGBl. Nr. 23/2022I. ALLGEMEINES§ 1 Zielsetzung§ 2 Abgrenzung§ 3 NÖ Familie im Sinne dieses Gesetzes II. FÖRDERUNGSMASSNAHMEN FÜR DIE NÖ FAMILIEN§ 4 Grundsätze der Förderun... mehr lesen...