§ 9 NÖ SeniorG

NÖ Seniorengesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 12.04.2022 bis 31.12.9999

(1) § 5a in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2018 tritt am 25. Mai 2018 in Kraft.

(2) § 2 Abs. 1 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2022 tritt am 1. Juni 2022 in Kraft.

Stand vor dem 11.04.2022

In Kraft vom 23.05.2018 bis 11.04.2022

(1) § 5a in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2018 tritt am 25. Mai 2018 in Kraft.

(2) § 2 Abs. 1 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2022 tritt am 1. Juni 2022 in Kraft.

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