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NÖ Familiengesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 12.04.2022 bis 31.12.9999
Änderung

LGBl. 3505-1 (EWR-Rechtsanpassung)

LGBl. 3505-2

LGBl. 3505-3

LGBl. Nr. 23/2018

LGBl. Nr. 32/2018

LGBl. Nr. 69/2018

LGBl. Nr. 31/2020

Präambel/Promulgationsklausel

Der Landtag von Niederösterreich hat am 27.Februar 2020 beschlossen:

LGBl. Nr. 23/2022

I. ALLGEMEINES

§ 1 Zielsetzung

§ 2 Abgrenzung

§ 3 NÖ Familie im Sinne dieses Gesetzes

II. FÖRDERUNGSMASSNAHMEN FÜR DIE NÖ FAMILIEN

§ 4 Grundsätze der Förderung

§ 5 Gegenstand der Förderung

§ 6 Mittel der Förderung

§ 7 Familienpass

§ 7a Datenverarbeitung

IV. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

§ 12 Übergangsbestimmung

§ 13 Inkrafttreten

Stand vor dem 11.04.2022

In Kraft vom 11.04.2020 bis 11.04.2022
Änderung

LGBl. 3505-1 (EWR-Rechtsanpassung)

LGBl. 3505-2

LGBl. 3505-3

LGBl. Nr. 23/2018

LGBl. Nr. 32/2018

LGBl. Nr. 69/2018

LGBl. Nr. 31/2020

Präambel/Promulgationsklausel

Der Landtag von Niederösterreich hat am 27.Februar 2020 beschlossen:

LGBl. Nr. 23/2022

I. ALLGEMEINES

§ 1 Zielsetzung

§ 2 Abgrenzung

§ 3 NÖ Familie im Sinne dieses Gesetzes

II. FÖRDERUNGSMASSNAHMEN FÜR DIE NÖ FAMILIEN

§ 4 Grundsätze der Förderung

§ 5 Gegenstand der Förderung

§ 6 Mittel der Förderung

§ 7 Familienpass

§ 7a Datenverarbeitung

IV. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

§ 12 Übergangsbestimmung

§ 13 Inkrafttreten

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