Gesetzesaktualisierungen

6 Gesetze aktualisiert am 03.02.2022

Gesetze 1-6 von 6

3 Paragrafen zu Burgenländische Biologische Arbeitsstoffe- und Nadelstich-Verordnung (Bgld. BANastV) aktualisiert


§ 5 Bgld. BANastV

(1) Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.(2) § 2 Abs. 1 und 3 sowie § 4 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 12/2021 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.(3) § 2 Abs. 1 und 3 sowie § 4 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 5/2022 treten m... mehr lesen...


§ 4 Bgld. BANastV

Durch diese Verordnung werden folgende Rechtsakte der Europäischen Union umgesetzt:1.Richtlinie 2000/54/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (Siebte Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG), ABl. Nr... mehr lesen...


§ 2 Bgld. BANastV

(1) Die §§ 1 bis 13 sowie die Anhänge 1 und 2 der Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmer/innen gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe (Verordnung biologische Arbeitsstoffe - VbA), BGBl. II Nr. 237/1998, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 156/2021, und die § 1 Abs. 1 und 3 u... mehr lesen...


Aktualisiert am 03.02.22

2 Paragrafen zu NÖ Landwirtschaftskammergesetz (NÖ LWG) aktualisiert


NÖ Landwirtschaftskammergesetz (NÖ LWG) Fundstelle

LGBl. 6000-1 (DFB)LGBl. 6000-2LGBl. 6000-3LGBl. 6000-4LGBl. 6000-5LGBl. 6000-6LGBl. 6000-7LGBl. 6000-8LGBl. 6000-9LGBl. 6000-10LGBl. 6000-11LGBl. 6000-12[CELEX-Nr.: 32003L0109, 32004L0038]LGBl. 6000-13LGBl. 6000-14LGBl. 6000-15[CELEX-Nr.: 32011L0051]LGBl. Nr. 112/2015LGBl. Nr. 23/2018LGBl. Nr. 1/... mehr lesen...


§ 46a NÖ LWG

(1) Abweichend von den § 11 Abs. 1, § 14, § 16, § 18, § 20 und § 21 können Kammerorgane während der Dauer außergewöhnlicher Verhältnisse (z. B. das tägliche Leben der Allgemeinheit einschränkende Maßnahmen nach dem Epidemiegesetz 1950 oder Katastrophen) Beschlüsse im Umlaufweg oder in einer Video... mehr lesen...


Aktualisiert am 03.02.22

2 Paragrafen zu NÖ Landarbeiterkammergesetz (NÖ LAKG) aktualisiert


§ 35a NÖ LAKG

(1) Abweichend von den §§ 10, 16 und 33 können Kammerorgane während der Dauer außergewöhnlicher Verhältnisse (z. B. das tägliche Leben der Allgemeinheit einschränkende Maßnahmen nach dem Epidemiegesetz 1950 oder Katastrophen) Beschlüsse im Umlaufweg oder in einer Videokonferenz fassen. Die Beschl... mehr lesen...


NÖ Landarbeiterkammergesetz (NÖ LAKG) Fundstelle

LGBl. 9000-1LGBl. 9000-2LGBl. 9000-3LGBl. 9000-4LGBl. 9000-5LGBl. 9000-6LGBl. 9000-7LGBl. 9000-8LGBl. 9000-9LGBl. 9000-10[CELEX-Nr.: 32003L0109, 32004L0038]LGBl. 9000-11LGBl. 9000-12LGBl. 9000-13[CELEX-Nr.: 32011L0051]LGBl. Nr. 23/2018LGBl. Nr. 86/2019LGBl. Nr. 34/2020LGBl. Nr. 107/2020LGBl. Nr. ... mehr lesen...


Aktualisiert am 03.02.22

7 Paragrafen zu Steiermärkisches Landarbeiterkammergesetz 1991 (LAKG 1991) aktualisiert


§ 34 LAKG 1991 Übergangsbestimmungen zur Novelle

(1) Die Bestimmungen der §§ 6 Abs. 2, 12 Abs. 1 und 2 lit. c, 13 Abs. 1 und 5, 13 a Abs. 2, 14 Abs. 1 bis 3, 25 Abs. 3 in der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 25/2000, sind erst für die nach dem Tag der Kundmachung dieser Novelle folgende Wahlperiode anzuwenden.(2) Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens d... mehr lesen...


§ 33 LAKG 1991 Strafbestimmungen

Wer den ihm gemäß den §§ 2 Abs. 3, 18 Abs. 3, 27 Abs. 4 und 31 obliegenden Verpflichtungen trotz nachweislicher Aufforderungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt oder bewusst unwahre Angaben macht, begeht eine Verwaltungsübertretung und wird, wenn die Handlung nicht nach anderen Bestimmungen ... mehr lesen...


§ 32a LAKG 1991 (weggefallen)

§ 32a LAKG 1991 seit 29.01.2010 weggefallen. mehr lesen...


§ 31 LAKG 1991 Datenverarbeitung

(1) Personenbezogene Daten, die für die Durchführung von Bestimmungen nach diesem Gesetz erforderlich sind, dürfen automationsunterstützt verarbeitet werden.(2) Die Steiermärkische Landarbeiterkammer ist ermächtigt, verarbeitete personenbezogene Daten nach diesem Gesetz an ersuchte oder beauftrag... mehr lesen...


§ 29 LAKG 1991 Jahresvoranschlag

(1) Die Vollversammlung beschließt den Jahresvoranschlag auf Grund eines vom Vorstand unter Berücksichtigung der Kammeraufgaben (§ 3) und der zu erwartenden Einnahmen (§ 26) erstellten Entwurfes.(2) Der Jahresvoranschlag unterliegt der Genehmigung der Landesregierung. Er ist zu genehmigen, wenn d... mehr lesen...


§ 28 LAKG 1991 Verfahren

(1) Auf das Verfahren über die Kammerzugehörigkeit, über das Eintreten des Ruhens oder den Verlust der Funktion als Kammerrat (§ 14 Abs. 8) und über die Beitragspflicht (§ 27 Abs. 6) finden die Vorschriften des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG Anwendung.(2) Gegen Bescheide in ... mehr lesen...


§ 27 LAKG 1991 Kammerbeiträge

(1) Die Steiermärkische Landarbeiterkammer erhebt von den Kammerzugehörigen Beiträge, deren Höhe alljährlich für das folgende Finanzjahr von der Vollversammlung festgesetzt wird und höchstens 1 Prozent der Beitragsgrundlage betragen darf. Die Beitragsgrundlage bildet das der Beitragsbemessung für... mehr lesen...


Aktualisiert am 03.02.22

2 Paragrafen zu Statistikgesetz 2011, Tiroler (T-SG) aktualisiert


Anl. 1 T-SG

ErhebungsgegenständeErhebungsmerkmaleA. Erhebungen demographischer Merkmale über 1. den BevölkerungsstandWohnort, Alter, Geschlecht, Staatsbürgerschaft, Familienstand, Ausbildung und Stellung im Beruf von Personen.2. die GeborenenWohnort, Anzahl, Geburtsdatum, Geschlecht, Legitimität, Geburtsort,... mehr lesen...


§ 6 T-SG

(1) Statistische Erhebungen umfassen die Ermittlung von Daten durcha)die Befragung von Auskunftspersonen,b)Messen, Wägen und Zählen.(2) Statistische Erhebungen können betreffen:a)natürliche Personen,b)juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts,c)Personengesellschaften des Unternehm... mehr lesen...


Aktualisiert am 03.02.22

3 Paragrafen zu Flurverfassungsgesetz (FlVG.) aktualisiert


§ 86 FlVG.

(1) Die Verordnungen über die Einleitung, den Abschluss und die Einstellung eines Zusammenlegungsverfahrens sowie über die Gründung und Auflösung einer Zusammenlegungsgemeinschaft sind im Amtsblatt für das Land Vorarlberg kundzumachen. Der Eintritt der Rechtskraft der Entscheidungen über die Einl... mehr lesen...


§ 16b FlVG.

(1) Die Behörde hat die Erstellung einer Umweltverträglichkeitserklärung zu veranlassen. Diese hat folgende Angaben zu enthalten:a)Beschreibung des Vorhabens nach Standort, Art und Umfang, insbesondere:1.Abgrenzung und Beschreibung des Projektgebietes (Lageplan, einbezogene Fläche, Anzahl der Par... mehr lesen...


§ 16a FlVG.

(1) Aufgabe der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, unter Beteiligung der Öffentlichkeit auf fachlicher Grundlage die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen festzustellen, zu beschreiben und zu bewerten, die die Verwirklichung eines Planes der gemeinsamen Maßnahmen und Anlagen (§ 16)a... mehr lesen...


Aktualisiert am 03.02.22
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