§ 32a LAKG 1991 (weggefallen)

Steiermärkisches Landarbeiterkammergesetz 1991

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.01.2010 bis 31.12.9999
Die Steiermärkische Landarbeiterkammer ist berufen, Aufgaben der staatlichen Verwaltung, die ihr durch Gesetz, Verordnung oder Vertrag übertragen werden, wahrzunehmen§ 32a LAKG 1991 seit 29.01.2010 weggefallen.

Stand vor dem 29.01.2010

In Kraft vom 01.01.2000 bis 29.01.2010
Die Steiermärkische Landarbeiterkammer ist berufen, Aufgaben der staatlichen Verwaltung, die ihr durch Gesetz, Verordnung oder Vertrag übertragen werden, wahrzunehmen§ 32a LAKG 1991 seit 29.01.2010 weggefallen.

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