(1) Nach der Erlassung von Plänen oder Programmen sind diese, sofern sie nicht ohnedies im Landesgesetzblatt oder im Verordnungsblatt für Tirol kundzumachen sind, in geeigneter Weise, insbesondere auf der Internetseite des Landes Tirol, kundzumachen.(2) Dem konsultierten Mitgliedstaat oder Bundes... mehr lesen...
(1) Die Organe der Bringungsgemeinschaft sinda)die Vollversammlung;b)der Ausschuß;c)der Obmann.(2) Die Vollversammlung ist beschlußfähig, wenn sämtliche Mitglieder der Bringungsgemeinschaft zur Vollversammlung eingeladen wurden und mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist; ist zur festgese... mehr lesen...