§ 2.Paragraph 2, Im Sinne dieser Verordnung bedeutet1.Ziffer eins„Betreiber“ derjenige, der einen öffentlichen Telefondienst gemäß § 3 Z 16 TKG 2003 erbringt und in dessen Netz physikalische Teilnehmeranschlüsse vorhanden sind;„Betreiber“ derjenige, der einen öffentlichen Telefondienst gemäß Para... mehr lesen...
(1)Absatz einsBetreiber haben in ihren Anlagen die Funktionen bereitzuhalten, die in der Lage sind, über aktive Mitwirkung des Betreibers im Einzelfall die Telekommunikation für die gesamte Dauer der gerichtlich angeordneten Überwachungsmaßnahme an einer festgelegten technischen Schnittstelle ber... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie mit den §§ 3 und 4 auferlegten Verpflichtungen bestehen ab dem Zeitpunkt, in dem die Erbringung des Telekommunikationsdienstes aufgenommen wird. Dies gilt sinngemäß auch für jede Erweiterung oder Änderung des Telekommunikationsdienstes oder der Telekommunikationseinrichtungen, m... mehr lesen...
Paragraph eins, Nachgeordnete Dienststellen gemäß § 2 Abs. 3 DVG (Dienstbehörden I. Instanz) und gemäß § 2e Abs. 1a VBG (Personalstellen), die nach ihrer Organisation und personellen Besetzung zur Durchführung der Dienstrechtsangelegenheiten geeignet sind, sind die Landespolizeidirektionen. Nachg... mehr lesen...
(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 1. September 2012 in Kraft.(2)Absatz 2Gleichzeitig tritt die Dienstrechtsverfahrens-, Personalstellen- und Übertragungsverordnung 2005 – DPÜ-VO 2005, BGBl. II Nr. 205/2005, außer Kraft.Gleichzeitig tritt die Dienstrechtsverfahrens-, Personalstellen- und Üb... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 6/2019 § 0 gültig von 01.09.2016 bis 31.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 23... mehr lesen...