Im Sinne dieser Verordnung bedeutet1.„Betreiber“ derjenige, der einen öffentlichen Telefondienst gemäß § 3 Z 16 TKG 2003 erbringt und in dessen Netz physikalische Teilnehmeranschlüsse vorhanden sind;2.„Teilnehmeranschluss“ die technische Einrichtung, die Ursprung oder Ziel der Telekommunikation i... mehr lesen...
(1) Betreiber haben in ihren Anlagen die Funktionen bereitzuhalten, die in der Lage sind, über aktive Mitwirkung des Betreibers im Einzelfall die Telekommunikation für die gesamte Dauer der gerichtlich angeordneten Überwachungsmaßnahme an einer festgelegten technischen Schnittstelle bereitzustell... mehr lesen...
(1) Die mit den §§ 3 und 4 auferlegten Verpflichtungen bestehen ab dem Zeitpunkt, in dem die Erbringung des Telekommunikationsdienstes aufgenommen wird. Dies gilt sinngemäß auch für jede Erweiterung oder Änderung des Telekommunikationsdienstes oder der Telekommunikationseinrichtungen, mit welchen... mehr lesen...
Nachgeordnete Dienststellen gemäß § 2 Abs. 3 DVG (Dienstbehörden I. Instanz) und gemäß § 2e Abs. 1a VBG (Personalstellen), die nach ihrer Organisation und personellen Besetzung zur Durchführung der Dienstrechtsangelegenheiten geeignet sind, sind die Landespolizeidirektionen. mehr lesen...
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. September 2012 in Kraft.(2) Gleichzeitig tritt die Dienstrechtsverfahrens-, Personalstellen- und Übertragungsverordnung 2005 – DPÜ-VO 2005, BGBl. II Nr. 205/2005, außer Kraft.(3) § 1 Z 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 214/2013 tritt mit 1. Jänner 2014... mehr lesen...
Verordnung der Bundesministerin für Inneres über die Regelung der Zuständigkeit in Dienstrechtsangelegenheiten der Beamtinnen, Beamten und Vertragsbediensteten des Innenressorts (Dienstrechtsverfahrens- und Personalstellenverordnung–Inneres – DVPV–Inneres)StF: BGBl. II Nr. 287/2012 Änderung ... mehr lesen...